Das gleiche Wahlrecht gesichert
Am Morgen des 11. Juli traf der Kronprinz in Berlin ein.Er hatte am Vormittag eine lange Aussprache mit demKaiser. Von dort begab er sich zum Kanzler. Während derKronprinz noch unterwegs war, telephonierte der Kaiser anden Kanzler, der Kronprinz habe sich von der Notwendig-keit der Gewährung des gleichen Wahlrechts überzeugt,ebenso von der Notwendigkeit, daß der Kanzler, derdem Kaiser sein Amt unabhängig von der Entscheidungüber die Wahlrechtsfrage zur Verfügung gestellt hatte,im Amte bleibe. Er bitte ihn, die Order wegen desgleichen Wahlrechts alsbald vorzulegen und die Geschäfteweiterzuführen.
In der am Nachmittag stattfindenden Staatsministerial-sitzung berichtete der Kanzler über die von dem Kaiserund König getroffenen Entscheidungen und legte denEntwurf einer Königlichen Order vor, laut welcher derdem Landtag vorzulegende Gesetzentwurf wegen Ände-rung des Wahlrechts zum Abgeordnetenhaus auf derGrundlage des gleichen Wahlrechts aufgestellt werdensollte. Der Vizepräsident des Staatsministeriums regtedaraufhin an, daß angesichts der Tragweite dieser Ent-scheidung für das Verfassungsleben des PreußischenStaates die Staatsminister insgesamt ihre Ämter zur Ver-fügung stellen möchten, um die schwierige Aufgabe derkaum zu umgehenden Neugestaltung des Staatsmini-steriums zu erleichtern. Die sämtlichen Staatsministererklärten, dieser Anregung entsprechen zu wollen, einige
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