Reichstagssitzung vom 9. Oktober 1917
allerwenigsten berechtigt seien, über politische Agitationim Heer Klage zu führen, und daß er, der Reichskanzler,am allerwenigsten eine politische Agitation in der bewaff-neten Macht dulden werde, die auf eine Erschütterungdes festen Gefüges und des guten Geistes von Heer undFlotte hinausgehe.
Hätte der Kanzler sich darauf beschränkt, so wäre ersowohl von den Unabhängigen Sozialdemokraten wieauch von den übrigen Parteien, deren Führer ja überdie Vorkommnisse in der Marine und die Rolle des HerrnDittmann bei diesen Vorkommnissen unterrichtet waren,verstanden worden und der allgemeinen Zustimmungsicher gewesen. Der Kanzler ging jedoch über dieseLinie hinaus. Dem Abgeordneten Dittmann, der in seinerRede außer den erwarteten Maßlosigkeiten auch die Todes-urteile und Zuchthausstrafen gegen Matrosen, die angeb-lich ,, wegen Bekundung ihrer politischen Gesinnung" ge-fällt worden seien, vorgebracht hatte, antwortete er,indem er einmal Mitteilungen des Staatssekretärs vonCapelle ankündigte, die begründen sollten, daß Herr Ditt-mann der letzte sei, der über Agitation im Heer und inder Marine sprechen dürfe; dann, indem er erklärte, seinWort, daß er allen Parteien mit voller Objektivität gegen-überstehen wolle, gelte nur mit der Einschränkung, soferndiese Parteien nicht staatsgefährdende Ziele verfolgten;die Partei der Unabhängigen Sozialdemokratie stehe fürihn ,, jenseits dieser Linie".
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