Das russische Programm
in der die Vertreter des Deutschen Reiches und Österreich-Ungarns in der allerkürzesten Frist angesichts des Ver-handlungsgegners die bisher versäumte Einigung wenig-stens insoweit nachholen mußten, daß eine einheitlicheAntwort auf die russischen Vorschläge formuliert werdenkonnte.
Graf Czernin selbst hat in seiner Rede vom II. Dezember1918 über diese Lage wie folgt berichtet:
,, Bei Besprechung dieses( des österreichisch- ungarischen)Entwurfs mit den deutschen Unterhändlern ergaben sichbesonders in zwei Punkten große Schwierigkeiten. Dieeine betraf die Räumungsfrage. Die deutsche Heeres-leitung erklärte kategorisch, daß sie einer Räumung derbesetzten Gebiete vor Abschluß des allgemeinen Friedensunter keinen Umständen zustimmen könne. Der zweiteGegensatz tauchte in der Behandlung der besetzten Gebieteauf. Deutschland bestand nämlich darauf, es solle imFriedensvertrag mit Rußland bloß festgestellt werden, daßRußland den Völkerschaften auf seinen Gebieten dasSelbstbestimmungsrecht gewährt habe, und daß dieseNationen von diesem Rechte bereits Gebrauch gemachthätten. Den in unserem Entwurf eingenommenen klarenStandpunkt vermochten wir nicht durchzusetzen, obwohldieser auch von den anderen Verbündeten geteilt wurde.Immerhin kam bei Redigierung der dann am 25. Dezember1917 auf die russischen Friedensvorschläge erteiltenAntwort unter unserem beharrlichen Drängen eine
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