Die Entscheidung
4. Es sollen geeignete Garantien gegeben und genommenwerden, daß die nationalen Rüstungen auf das niedrigstemit der inneren Sicherheit verträgliche Maß herabgesetztwerden.
5. Eine freie, offenherzige und unbedingt unparteiischeRegelung aller kolonialen Ansprüche, beruhend auf derstrikten Beobachtung des Grundsatzes, daß bei der Ent-scheidung solcher Souveränitätsfragen die Interessen derbetroffenen Bevölkerung ein ebensolches Gewicht habensollen wie die berechtigten Ansprüche der Regierung,deren Rechtstitel bestimmt werden sollen.
6. Räumung aller russischen Gebiete und eine Rege-lung aller Rußland betreffenden Fragen, die Rußland diebeste und freieste Mitwirkung aller anderen Nationender Welt zum Zweck der Erlangung einer unbehindertenund unbeeinträchtigten Möglichkeit der unabhängigenBestimmung der eigenen politischen Geschicke und dernationalen Politik sichert und Rußland eine herzlicheAufnahme in die Gesellschaft der freien Nationen gewähr-leistet, desgleichen jede Hilfe, die Rußland nötig habenund wünschen sollte.
7. Belgien muß geräumt und wiederhergestellt werden,und zwar ohne jeden Versuch der Beschränkung seinerSouveränität, deren es sich in gleicher Weise wie alleanderen freien Nationen erfreuen soll.
8. Alles französische Gebiet müßte befreit werden, unddas besetzte Gebiet und das im Jahre 1871 Frankreich368
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