Die Entscheidung
Friedens und der freien wirtschaftlichen Entfaltung derVölker sein sollte.
3. Einwandfreie Erklärung über die WiederherstellungBelgiens und Verständigung über Entschädigung.
4. Die bisher geschlossenen Friedensverträge( Brest-Litowsk und Bukarest) dürfen kein Hindernis für den all-gemeinen Friedensschluß bilden. Im Baltikum, in Litauenund Polen sind alsbald Volksvertretungen auf breitesterGrundlage zu schaffen, die ihre Verfassung und ihre Be-ziehungen zu den Nachbarstaaten regeln.
5. Schaffung eines selbständigen Bundesstaates Elsaẞ-Lothringen.
6. Unverzügliche Durchführung der Wahlreform inPreußen; gleiches Anstreben solcher Reformen in den-jenigen Bundesstaaten, die sie noch entbehren.
7. Einheitlichkeit der Reichsleitung, Berufung von Re-gierungsvertretern aus dem Parlament zur Durchführungeiner einheitlichen Reichspolitik, strenge Einhaltung allerverfassungsmäßigen Verantwortlichkeiten, Beseitigung allermilitärischen Einrichtungen, die der politischen Beein-flussung dienen.
8. Zum Schutze der persönlichen Freiheit, des Versamm-lungsrechts und der Pressefreiheit sofortige Änderung derBestimmungen über den Belagerungszustand, Beschrän-kung der Zensur, Einrichtung einer politischen Kontrollefür alle Maßnahmen, welche auf Grund des Belagerungs-zustandes verhängt werden.
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