Die Entscheidung
Das Ende
Deutschland war jetzt auf sich allein gestellt.
Aber auch Deutschland war in seinen Grundfestenerschüttert.
Die seit den schwarzen Tagen am Ende des Septemberverflossenen fünf Wochen hatten im deutschen Volke inHeer und Heimat den letzten Rest von Widerstandskraftgebrochen.
Zwar wurden jetzt im Sturmwind der Zeit alle Blüten-träume der Demokraten Wirklichkeit. Das gleiche Wahl-recht in Preußen war gesichert, nachdem auch die konser-vativen Parteien in Rücksicht auf die Lage des Vaterlandsihren Widerstand aufgegeben hatten. Die Reichstagsab-geordneten durften ohne Verlust ihres Mandats Mitgliederder Reichsleitung werden. Die Verantwortlichkeit des Reichs-kanzlers und seiner Stellvertreter, der Staatssekretäre,gegenüber dem Reichstag wurde unzweideutig und ein-wandfrei festgelegt. Dem Reichstag wurde das volle Mit-bestimmungsrecht bei den Entscheidungen über Kriegund Frieden gegeben. Die mit der Handhabung des Be-lagerungszustandes betrauten militärischen Befehlshaberwurden in ihren Maßnahmen und Anordnungen an dieZustimmung des Reichskanzlers oder dessen für dieseGeschäfte bestellten Stellvertreters gebunden. Die ver-fassungsmäßige Verantwortlichkeit der Kriegsminister fürdie Verwaltung ihrer Kontingente wurde festgelegt.
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