Abbau der kaiserlichen Gewalt
machen. Nach dem Vollbringen dieser Zeit hat das deutscheVolk den Anspruch, daß ihm kein Recht vorenthalten.wird, das ihm eine freie und glückliche Zukunft verbürgt.Dieser Überzeugung verdanken die jetzt vom Reichstagangenommenen und erweiterten Vorlagen der verbündetenRegierungen ihre Entstehung. Ich aber trete diesen Be-schlüssen der Volksvertretung mit meinen hohen Ver-bündeten bei, in dem festen Willen, was an mir liegt, anihrer vollen Auswirkung mitzuarbeiten, überzeugt, daßich damit dem Wohle des deutschen Volkes diene. DasKaiseramt ist Dienst am Volke."
Dieser am 28. Oktober vom Kaiser unterzeichnete Er-laß ist aus Gründen, die noch der Aufklärung bedürfen,erst fünf Tage später, am 2. November, veröffentlichtworden, in einem Zeitpunkt, zu dem sich der Kaiser wiederin das Große Hauptquartier begeben hatte und zu demim Anschluß an die nicht mehr verhüllten Ausführungender Wilsonschen Note vom 23. Oktober die Frage der Ab-dankung des Kaisers unter Duldung der Reichsregierungbereits zum Gegenstand einer heftigen Erörterung in vollerÖffentlichkeit geworden war. Die Abdankung des Kaisersund der Thronverzicht des Kronprinzen wurden mit derBegründung verlangt, daß durch einen solchen Schrittdie dem deutschen Volke drohenden Friedensbedingungenerleichtert werden würden. Die Frage der Staatsformwurde geflissentlich beiseitegelassen; ja die Befürworterder Abdankung des Kaisers behaupteten, daß allein die563
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