98
24. Die Wahl der Papiere für den Illustrationsdruck.
Gar viele Ansprüche werden an das Illustrationspapier gestellt,damit es dem jeweiligen Zweck entspreche.
Zur Uebertragung der Farbe von der Druckplatte muß dieAdhäsion der Farbe zugunsten des Papieres ausfallen. Dasselbe mußeine gewisse Saugkraft und daher Filz besitzen, was im Widerspruchmit einer glatten Fläche steht. Eine gewisse Ebene muß aber ge-fordert werden, wenn die kleinen Punkte des Druckstockes, welche dieFeinheit des Halbtones vor allem bedingen, nicht in die Tiefen einesgrobkörnigen Papieres so gedrückt werden sollen, das die Farbe aneiner anderen Stelle breitgequetscht wird.
Um bei der Fabrikation des Papieres die gewünschte Glätte zuerlangen, darf die Faser des Rohstoffes aber nicht zu fein, „tot“, ge-mahlen werden. Die Festigkeit des Papieres würde dadurch leiden.Die Leimung, welche diesem Uebel abhelfen könnte, muß aus anderenGründen wieder mäßig gehalten werden.
Aus diesem Grunde haben die sogenannten gestrichenen Papieremit ihren glänzenden Flächen trotz ihrer geringeren Dauerhaftigkeitviel Verwendung gefunden, weil sie die glättesten Druckebenen bieten.
Der mineralische Aufstrich der Glanzpapiere besteht aus Kaolin,Schwefel saurem Baryt u. a. Mit solchem Aufstrich kann auch ganzminderwertiges Papier verdeckt werden. Die Brüchigkeit nimmt mitder Dicke des Aufstriches eher zu als ab. Mechanische Verletzungund Verunreinigung sind auf diesen Papieren leicht sichtbar.
Ein guter weitreichender Ersatz für die gestrichenen Glanzpapieresind die echten Kunstdruckpapiere.
Papiere von hoher Saugfähigkeit und Weichheit, wenn auch vongeringerer Festigkeit (— 2000 m) werden nicht selten im Tiefdruckgerne angewandt.
Das Vergilben des Papieres ist sehr gefürchtet und stellt manch-mal den Verfall der Gesamtauflage eines Werkes in Aussicht. Dermineralische Aufstrich birgt oft das Uebel in sich. Sonst ist es haupt-sächlich auf Unreinheiten in der Faser und auf chemische Neben-produkte, welche sich bei der Zubereitung der Papiermassen bildenkönnen, zurückzuführen. Die Bleiche muß alle organischen Bestand-teile aus dem Holzstoff ausscheiden, welche auf Grund ihrer Beschaffen-heit das Gelbwerden verursachen könnten. Sogar das vorzüglicheLumpenpapier kann vergilben, wenn es mit eisenhaltigem Wasser u. dgl.behandelt wurde.
Bei der Wahl des Papieres, besonders für Werke, von vor-aussichtlich dauerndem Wert, wird man sich mit größtem Nutzenan die vom Kgl. Materialprüfuugsamt Großlicherfelde am 28. Januar1904 veröffentlichten „Bestimmungen über das von den Staatsbehördenzu verwendende Papier“ halten. 1 )
i) Vgl. „Schutz unseren Geistesdenkmälern“. Von Prof. W. Herzberg;