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Auf Abbildung 60 wurde durch schief auffallende Beleuchtungund gleichzeitige Vergrößerung eine Rasur auf das deutlichste nach-gewiesen. Man vergleiche das radierte Feld mit der glatten Fläche a.
Auch die Falten des Schriftträgers können über VerschiedenesAuskunft gehen. Abbildung 61.
Die Tinte des Striches b-b war an der Stelle c des Buges o aausgelaufen, ein Beweis, daß derselbe vor dieser Schrift schon vor-handen war, während eine gleichartige andere Schrift (hier nichtsichtbar), welche an anderer Stelle über den nämlichen Bug gezogenwar, nicht ausgelaufen war und daher älter sein mußte.
Als Schlußwort seien im Interesse der Wissenschaft jene Wünscheerneuert, welche einst Prof. Dr. Karl Krumhacher in seiner Schrift „DiePhotographie im Dienste der Geisteswissenschaften“ als Schlußthesenzum Ausdruck brachte und die bisher nur teilweise ihre Verwirklichunggefunden haben.
Seinen Ausführungen sind heute nur in einigen Punkten kleineErgänzungen hinzuzufügen.
1. Bei der Aufstellung von Plänen für wissenschaftliche Unter-nehmungen, bei denen neues Quellenmaterial in Betracht kommt, undbei ihrer Subventionierung muß die Photographie und besonders dasPrismaverfahren systematisch in die Rechnung eingestellt werden.
2. Es sollten offizielle Schritte getan werden (vielleicht von derAssoziation der Akademien), auf daß die Erlaubnis zum Photographierenvon Handschriften, Urkunden und Kunstdenkmälern überall in mög-lichst großem Umfange und zwar stets direkt vom Vorstande derSammlung erteilt werde. — Palimpseste, welche gewöhnlich von derBibliotheksverwaltutig nach außen nicht verliehen werden, sollenwenigstens zur ersten photographischen Aufnahme des Primärtextesabgegeben werden, weil es nicht in allen Bibliotheken, sei es wegenMangels an Platz, elektrischen Stromes u. a. möglich ist, die Aufnahmenauszuführen; die ziemlich hohen Kosten für Transport der Apparateund für einen längeren Aufenthalt am Platz rechtfertigen ebenfallsdiesen Wunsch vollkommen.
3. Aehnliche Schritte sollten geschehen (vielleicht ebenfalls vonder erwähnten Assoziation), auf daß bezüglich der photographischenPflichtexemplare allgemein folgende Regel durchgeführt werde: KeineNegative und keine Doubletten der Prismaaufnahmen; eine Positiv-kopie nur in besonders motivierten Fällen; stets ein Pflichtexemplarder Publikation. — Von den Palimpsestphotographien ist ein Duplikatnicht zu verlangen, da eine Vermehrung der bereits hohen Unkosten