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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Dic populäre juristische Litteratur.

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nienw et oiuils"; neun Ausgaben der vsersti", darunter

zwei von 1481 und 1492; zwei Ausgaben desVoeadullu-ius ^uri8ntrms<iu6", davon eine von 1483; zwei Ausgaben desvioticmg,-rium", darunter eine lwn 1506; eine Ausgabe deslispertorium?ötri äs UyQte" von 1489; ein. oesKspörwrium ^lilis" vou 1475;eine desRsxsrtorium ^o^unis Lertacdini"; acht Ausgaben derI^öe-tura ^olianvis /VuclreÄS 8uxer ardoridns", darunter eine von 1482;sechs Ausgaben derLummg, cle spom?a1iI)U8" desselben Verfassers,darunter eine vou 1492; drei Ausgaben der deutschen Bearbeitungen desI>rooL88U8 ^nri8 cllzköl^oriuin"; eine Ausgabe desViawrinm"; einedes?roee88U8 ^ri,3" des Panormitanus; eine dcS?c»rmu1arium mv-vuratoium"; die einzige Ausgabe des8tilu8 ot mn-otioa ouriarum8piiitna1ium"; drei Ausgaben des?roo688U8 8a,tank>,s", daruntereine vou 1473; sieben Ausgaben des?ioe«Z88U8 Imoitsri eoutrs. ^s-8um", darunter eine von 1482 und eine von 1484; die einzige Aus-gabe desIi-l>,ota,w8 pras8umtionum" von 1472; drei Ausgaben der,,^r8 Notariate"; zwei deSIrn-otatus votg.ri!itu8"; z>vei des?or-mularium uuivei'8a1ö"; zwei des?oi'mu1aiium instrumeutorum";eine Ausgabe derAugsburgcr Formulari"; drei Ausgaben derStraß-burger Formulare" von 1486, 1488 und 1492; eine Ausgabe desTitulaturbüchleins"; zwei Ausgaben desKlagspiegels"; eine Ausgabederveersts, ovmzilii IZg.8i1i6N8i8"; drei Ausgaben der Werke über dieHexen, davon zwei von 1489 und 1493; eine Ausgabe derLummnlidKg^munäi"; eine der ,^ummg, -svg,iim8" von 1476; eine dersummn,^stexÄNÄ"; eine derLnmmg. ?i8aiig," von 1473; zwei Ausgaben,deren eiue von 1474, desLuxplementum Lummae I^isaims"; achtAusgaben desLonk688ioun1ö Lartolomasi cle Lliaimi8", zwei der-selben von 1480 und 1482; eine Ausgabe derLnmma, ^uFsliea." vomJahre 1492.

Für keinen Zweig der Litteratur drängt sich eine solche Fülle von be-lehrenden Thatsachen auf einen doch nur kurzen Zeitraum zusammen, alsauf dem dieser Spezialität der ersten juristischen Vcrlagsthätigkeit. So dürruud abschreckend nun auch die hier mitgeteilten Zahlen und Titel man-chem Leser erscheinen mögen, so konnten sie ihm doch nicht wohl ersparlbleiben, weil nur die Kenntnis auch der unscheinbarsten Einzelheiten eineneue geschichtliche Erscheinung in ihrer ganzen Tragweite erkennen läßt.