VI
Viertes Buch. Von den Haiidclsgcschästcn.
Erster Titel. Von den Handelsgeschäften im Allgemeinen.
Erster Abschnitt. Begriff der Handelsgeschäfte .... Artikel 271—277Zweiter Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen über Han-delsgeschäfte . 278—316
Dritter Abschnitt. Abschließung der Handelsgeschäfte . . „ 317—323
Vierter Abschnitt. Erfüllung der Handelsgeschäfte ... „ 324—336
Zweiter Titel. Vorn Kauf. 337-339
Dritter Titel. Von dem CommissionSgcschäst. 360-378
Vierter Titel. Von dem Speditionsgeschäft. „ 379—389
Fünfter Titel. Von dem Frachtgeschäft.
Erster Abschnitt. Bom Frachtgeschäft überhaupt.... „ 390—421
Zweiter Abschnitt. Von dem Frachtgeschäft der Eisenbahnen
insbesondere. „ 422- 431
Fünftes Buch. Vom Zcchaudrl.
Erster Titel. Allgemeine Bestimmungen. „ 432—449
Zweiter Titel. Von dem Rhcdcr und von der Rhcderci „ 450—477
Dritter Titel. Von dem Schiffer. 478—527
Vierter Titel. Von der Schiffsmannschaft. „ 528—556
Fünfter Titel. Von dem Frachtgeschäft znr Beförderung
von Gütern. „ 557 664
Sechster Titel. Von dem Frachtgeschäft znr Beförderung
von Reisenden. 665—679
Siebenter Titel. Von der Bodmerei. „ 680 —701
Achter Titel. Von der Haverei.
Erster Abschnitt. Große (gemeinschaftliche) Haverei und
besondere Haverei. 702—735
Zweiter Abschnitt. Schaden durch Zusammenstoß von
Schiffen .. 736—741
Neunter Titel. Bon der Bergung und Hilfsleistung in
Sccnoth . .. „ 742—756
Zehnter Titel. Bon den Schiffsgläubigern. 757—781
Elster Titel. Von der Versicherung gegen die Gefahrender Sceschifffahrt.
Erster Abschnitt. Allgemeine Grundsätze. „ 782—809
Zweiter Abschnitt. Anzeigen bei dem Abschlüsse des Vertrages „ 810—815
Dritter Abschnitt. Verpflichtungen des Versicherten aus dem
Versicherungsverträge. „ 816—823
Vierter Abschnitt. Umfang der Gefahr . .. „ 824—857
Fünfter Abschnitt. Umfang des Schadens. „ 858—885
Sechster Abschnitt. Bezahlung des Schadens. „ 886-898
Siebenter Abschnitt. Aushebung der Versicherung und Rück-zahlung der Prämie .. „ 899—905
Zwölfter Titel. Von der Verjährung. „ 906 -911
Sachregister.