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Allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch / erl. u. mit e. Sachreg. vers. von B. Schilling
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Viertes Buch. Von den Haiidclsgcschästcn.

Erster Titel. Von den Handelsgeschäften im Allgemeinen.

Erster Abschnitt. Begriff der Handelsgeschäfte .... Artikel 271—277Zweiter Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen über Han-delsgeschäfte . 278—316

Dritter Abschnitt. Abschließung der Handelsgeschäfte . . „ 317—323

Vierter Abschnitt. Erfüllung der Handelsgeschäfte ... „ 324—336

Zweiter Titel. Vorn Kauf. 337-339

Dritter Titel. Von dem CommissionSgcschäst. 360-378

Vierter Titel. Von dem Speditionsgeschäft. „ 379—389

Fünfter Titel. Von dem Frachtgeschäft.

Erster Abschnitt. Bom Frachtgeschäft überhaupt.... „ 390—421

Zweiter Abschnitt. Von dem Frachtgeschäft der Eisenbahnen

insbesondere. „ 422- 431

Fünftes Buch. Vom Zcchaudrl.

Erster Titel. Allgemeine Bestimmungen. „ 432—449

Zweiter Titel. Von dem Rhcdcr und von der Rhcderci „ 450—477

Dritter Titel. Von dem Schiffer. 478—527

Vierter Titel. Von der Schiffsmannschaft. „ 528—556

Fünfter Titel. Von dem Frachtgeschäft znr Beförderung

von Gütern. „ 557 664

Sechster Titel. Von dem Frachtgeschäft znr Beförderung

von Reisenden. 665—679

Siebenter Titel. Von der Bodmerei. „ 680 —701

Achter Titel. Von der Haverei.

Erster Abschnitt. Große (gemeinschaftliche) Haverei und

besondere Haverei. 702—735

Zweiter Abschnitt. Schaden durch Zusammenstoß von

Schiffen .. 736—741

Neunter Titel. Bon der Bergung und Hilfsleistung in

Sccnoth . .. „ 742—756

Zehnter Titel. Bon den Schiffsgläubigern. 757—781

Elster Titel. Von der Versicherung gegen die Gefahrender Sceschifffahrt.

Erster Abschnitt. Allgemeine Grundsätze. „ 782—809

Zweiter Abschnitt. Anzeigen bei dem Abschlüsse des Vertrages „ 810—815

Dritter Abschnitt. Verpflichtungen des Versicherten aus dem

Versicherungsverträge. „ 816—823

Vierter Abschnitt. Umfang der Gefahr . .. „ 824—857

Fünfter Abschnitt. Umfang des Schadens. „ 858—885

Sechster Abschnitt. Bezahlung des Schadens. „ 886-898

Siebenter Abschnitt. Aushebung der Versicherung und Rück-zahlung der Prämie .. „ 899—905

Zwölfter Titel. Von der Verjährung. „ 906 -911

Sachregister.