Norrede.
„Mein Streben war, einen Konimentar zu liefern, der wissenschaftlich undpraktisch, kurz und vollständig zugleich sei. Ob ich dieses Ziel annähernd erreichthabe, mag der freundliche Leser nachsichtig beurtheilen. Ich kann nur wünschen,daß die auf das Werk verwendete, einer angestrengten Berufsthätigkeit abgerungeneZeit und Mühe für die Anwendung des Handelsgesetzbuchs nicht verloren seinmöchte."
Mit dieser Vorrede leitete ich die erste Auflage meines Kommentars ein.Inzwischen ist dem mit jenem zaghaften Geleitworte seinerzeit in hie Welt, gesandtenWerke ein ungeahnter Erfolg beschickten gewesen. Ja, meine Methode Hat nichtbloß allgemeine Anerkennung gefunden, mit Stolz kann ^Schule
Es ergab sich von selbst, daß ich auch die Bearbeitung dO neuen Handels-gesetzbuchs übernahm. Die Schwierigkeiten, die es hierbei zu überwindeu galt, warennicht gering. Denn das neue Handelsgesetzbuch ruht auf neüer Grundlage. Einneues, selbst noch unerforschtes bürgerliches Recht beherrscht seine Begriffe und er-gänzt seine Lücken. Alte und neue Bausteine mußten zusammengetragen und der-art organisch an einander gefügt werden, daß ein einheitlicher Bau entstand.
Wenigstens war dies mein Ziel. Ob ich es erreicht, müssen Andere sagen.
gemacht.
Staub.