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Moskau sind halbjährige und ganzjährige Verträge gewöhn-lich. Am gebräuchlichsten sind Verträge vom 1. Oktober, alsdem Endtermin der Feldarbeiten, bis Ostern und sodann nachmehrwöchentlicher Osterpause bis Oktober h Diese langenVerträge sind nicht ohne Nachteile für die Industrie-, soweit derArbeitgeber sich an sie gebunden hält, ist er aufserstande, beischlechten Konjunkturen die Arbeit beliebig abzustofsen, umsie bei guten wieder anzuziehen; in dieser Möglichkeit bestehtein wesentlicher Vorteil insbesondere der englischen Industrie,welche eine dichte, sefshafte und sparkräftige Arbeiterbevölke-rung hinter sich hat.
Aber weder die Arbeiterwohnungen, noch die langen Kon-trakte, selbst wenn sie mit bedeutenden Lohneinbehaltungenverbunden sind, erreichen in allen Fällen ihren Zweck. Haupt-kalamität in Rufsland ist das Entlaufen der Arbeiter, selbstunter Instichlassung der verdienten Löhne. So entliefen z. B.im Charkoffer Fabrikbezirk während der Campagne 1881/8212% aller Arbeiter der Zuckerfabriken 2 . Von den Arbeitern,welche man aus dem Norden nach den Hüttenwerken desSüdens kommen läfst, wurde mir erzählt, müsse man stets diedoppelte Zahl verschreiben; bis sie das Werk erreicht hätten,seien sie auf die unentbehrliche Hälfte zusammengeschmolzen.Daher überall in Rufsland, selbst in den besten Grofsbetrieben,jene Fülle von Ersatzarbeitern, welche einzutreten haben,wenn der zunächst Verpflichtete ausbleibt! Hieraus erklärt sichauch der Mangel an bestimmten Arbeitspausen, in denen dieMaschinen abgestellt werden; man läfst die Arbeiter nach-einander abtreten und behält immer noch genug für die zuverrichtende Arbeit übrig. Daher endlich auch das gänzlicheFehlen oder die Beschneidung der Sonntagspausen, da derArbeiter durch zeitweises Wegbleiben oder völlige Flucht fürdie physiologisch unentbehrliche Ruhezeit selber sorgt.
1 Vergl. Janschull a. a. 0. S. 76 und die oben citierte amtlicheSchrift „Die Fabrikindustrie und der Handel Rufslands". Teil II.Petersburg 1893, S. 274—279.
2 Rosenberg a. a. 0. S. 113.