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Abei' trotz dieser glänzenden Aufsenseite haften der neu-zeitigen Industrieentwicklung Rufslands gewisse Mängel an,welche auf Übertreibungen des Schutzzollsystems hinweisen.
1. Die Folge des aufserordentlich hochgespannten Zoll-schutzes ist die Steigerung der industriellen Gewinne, welchewahrscheinlich in keinem Lande der Welt die gleiche Höhewie in Rufsland erreichen. Der offizielle Finanzbote enthältZusammenstellungen über die Gewinne der Aktien- und Er-werbsgesellschaften auf Grund der jährlichen Geschäftsberichte,welche an die Behörden einzureichen sind 1 . Da diese Be-richte den Zwecken der Besteuerung dienen, so dürften dieihnen entnommenen Angaben sich unter den thatsächlichenErträgnissen halten. Diese Thatsache hat neuerdings HerrW. I. Kowalewski, der bekannte Direktor des Departementsfür Handel und Manufaktur, anerkannt bei Gelegenheit derBeratung einer Reform der Gewerbesteuer; insbesondere seiensolche Gesellschaften, welche aus einer kleinen Anzahl vonAktionären bestünden, in der Lage, ihre Gewinne unter demTitel von Gehalten an Direktoren und Aufsichtsräte, Reserve-fonds u. s. w. zu verschleiern 2 . Unter diesem Vorbehaltewerfen wir einen Blick auf die offizielle Zusammenstellung,welche neuerdings im Bulletin Russe 3 erschien und durchProfessor Janschull in der Zeitschrift „Die Woche" besprochenwurde.
Janschull führt aus, dafs die Jahre 1891—93 nicht alsaufsergewöhnlich günstige gelten können. Zwar fällt in jeneJahre kurz vor Abschlufs des Handelsvertrags mit Deutsch-land der Höhepunkt des russischen Schutzzolls, aber auch die
auf den in englischer Sprache herausgegebenen Band offizieller Statistikund Industriebeschreibung: The industries of Russia, St. Petersburg 1893for the Worlds Columbian Exhibition at Chicago.
1 Das Gesetz vom 1. Januar 1885 statuiert die Pflicht der Bilanz-veröffentlichung der Aktien- und Erwerbsgesellschaften. Vergl. Finanz-archiv Band II, S. 230.
2 Vergl. Russische Nachrichten vom 14. Januar 1996.
3 Bulletin russe de statistique financiere Nr. 11 u. 12, 1895, sowiedie „Woche" vom 3. Februar 1896.
v. Schulze-Gaevernitz, Studien a. Rufsl. 18