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2 (1890)
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Mehrzahl für seine Pläne als noch nicht reif erkannte. Daherwar er der erste, welcher eine Arbeiterschutzgesetzgebung inweitem Unifange forderte 1 . Owens Forderungen waren folgende:1. ein Normalarbeitstag von 12 Stunden, in denen DA Stundenfür Mahlzeiten und Erholung eingeschlossen sein sollten; 2. Ver-bot der Beschäftigung von Kindern unter 10 Jahren, währendKinder von 1012 Jahren nicht über 6 Stunden täglich be-schäftigt werden sollten; 3. Verbot der Beschäftigung vonKindern, welche nicht ein von allen Staatsbürgern zu erreichen-des Minimum von Kenntnissen nachwiesen: Lesen, Schreiben,Rechnen und bei Mädchen auch Nähen. In enger Verbindunghiermit steht Owens Forderung des allgemeinem Schulzwangs.Seine Begründung dieser Vorschläge war eine wirtschaftliche,dieselbe, welche mehrere Jahrzehnte später die englischenArbeitgeber mit einer Fabrikgesetzgebung aussöhnte: die Pro-duktionskraft der Arbeiter werde durch Kinderarbeit vorzeitiggebrochen; durch Beschränkung der Kinderarbeit, durch Ein-führung des Schulzwanges schaffe man eine Arbeit, welchequantitativ vielleicht nicht weniger, qualitativ aber jedenfallsmehr leisten werde als die bisherige. Sollte aber durch Ar-beiterschutzgesetze wirklich eine Verringerung der Gesamt-summe der Produktion eintreten, so bedeute dies für dieArbeitgeber nicht einen Nachteil, sondern eher einen Vor-teil. Die Gesetze nämlich, welche Alle in gleicher Weiseträfen und unehrliche Konkurrenz unmöglich machten, würdender Überproduktion und jenem mit ihr verbundenen Geistder Täuschung entgegenwirken, der sich in billigen undschlechten Waren und Niedergang der Preise äufsere, Ge-danken, welche bereits den Wunsch andeuten, die Produktion

1 Vergl. u. a. R. Owen, Manufacturing System 1818 sowie R. Owen,Letter to the British employers 30. März 1816.