ZI4
§. IZ.
von ihrer Ordnung bey Concursen.
Im Coneurse kommen die Assignations Gläubigererst nach den Wechstlgläubigern und also in gleicherKlasse mit den blos schriftlichen Gläubigern.
Z. 14.
Was die Verjährung der Assignationen anbelangt,so tritt dieselbe erst dann ein, wenn sie bey den Ob-ligationen und andern Schuldscheinen statt findet.