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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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XVIII
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XVIII I 1 n h a I t.

Neun und zwanzigstes Rapitel.

Von den Rhedern und Befrachtern der Schiffe.Seite. Z7Z. zgo.

Wer ein Rheder ist. §. i. 2 Vorschrift bey Erbau-ung der Selbste. z. 4. Von dem Verhältnißder Rheder gegen einander. §. 5. io. Von derVerbindlichkeit der Rheder für den Schiffer. §. niz. Von den Befrachtern des Schiffs und den Be-srachtnngscontratten. H. 14. 17. Von der Liefe-rung der Waare. §.18 26. Von der Zurück-nahme eurgeladener Waaren. §. 27. 28.

Dreißigstes Rapirel.

so

Von den pflichten und Rechten des Schiffersgegen sie Betrachter und d»e RhederSei.e 331. 395.

Wer ein Schiffer ist. Z. 1. Erfordernisse dazu.§. 2. 4. Vorschrift, wenn die Reise ungewöhn-lich lange dauert, tz. 5. 7. Pflicht des Schiffersvor und bey der Ladung und in Hinsicht des Wegs,den er nehmen muß. §. 8- 14. Von dem Tag-buch des Schiffers. §. IZ. lb. Von dkm Ver-kauf des Seh'ffs. §. 17. i8> Von der Ladungohne Connoissemenr. §. 19. 21. Von umgeladenenund zurückgelassenen Waaren. §. 22. 24. Vonden CoNnoissementen. §. 25. 27. Von der Zeitder Abreise. §. 23. 32. Von der Zeit zur Vol-lendung der Reise. §. 33.-39. Pflichten des

Schiffers am Ort der Ladung. §. 40. 44. Von