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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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XVIII
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XVIII I 1 n h a I t.

Neun und zwanzigstes Rapitel.

Von den Rhedern und Befrachtern der Schiffe.Seite — — — —. Z7Z. — zgo.

Wer ein Rheder ist. §. i. 2 Vorschrift bey Erbau-ung der Selbste. z. — 4. Von dem Verhältnißder Rheder gegen einander. §. 5. — io. Von derVerbindlichkeit der Rheder für den Schiffer. §. n —iz. Von den Befrachtern des Schiffs und den Be-srachtnngscontratten. H. 14. — 17. Von der Liefe-rung der Waare. §.18 — 26. Von der Zurück-nahme eurgeladener Waaren. §. 27. — 28.

Dreißigstes Rapirel.

so

Von den pflichten und Rechten des Schiffersgegen sie Betrachter und d»e RhederSei.e — — — — 331. — 395.

Wer ein Schiffer ist. Z. 1. Erfordernisse dazu.§. 2. — 4. Vorschrift, wenn die Reise ungewöhn-lich lange dauert, tz. 5. — 7. Pflicht des Schiffersvor und bey der Ladung und in Hinsicht des Wegs,den er nehmen muß. §. 8- — 14. Von dem Tag-buch des Schiffers. §. IZ. — lb. Von dkm Ver-kauf des Seh'ffs. §. 17. — i8> Von der Ladungohne Connoissemenr. §. 19. — 21. Von umgeladenenund zurückgelassenen Waaren. §. 22. — 24. Vonden CoNnoissementen. §. 25. — 27. Von der Zeitder Abreise. §. 23. — 32. Von der Zeit zur Vol-lendung der Reise. §. 33.-39. Pflichten des

Schiffers am Ort der Ladung. §. 40. — 44. Von