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dem über jeden einzelnen Objektwert hinausgreifenden Charakter desGeldes zu. Aber eben seinem Wesen, das am meisten von allenempirischen Dingen, mit Jakob Böhme zu reden, Wurf und Gegenwurfmiteinander verbindet, entspricht diese Ausgleichung: personale Dar-bietungen, die gerade über ihr Geldäquivalent hinaus noch ein Plusfordern. Und wie dort nach der Seite des Geldes, so drückt sich hiernach der Seite der Leistung der Anspruch über den direkten Austauschhinaus in einer Sphäre aus, die die Persönlichkeit als der geometrischeOrt ihrer Ansprüche umgibt und jenseits jedes einzelnen von diesenbesteht. Der Saldo, der auf diese Weise bei dem Austausch von Geldund personaler Leistung zugunsten der letzteren bleibt, kann so sehrals das Überwiegende empfunden werden, dafs die Annahme eines Geld-äquivalentes schon die Leistung und damit die Person herabzusetzenscheint: als würde, was man an Geld erhält, jenem idealen Lohne ab-geschrieben, von dem man sich doch keinen Abzug gefallen lassen will;so wissen wir von Lord Byron , dafs er Verlegerhonorare nur mit denpeinlichsten Empfindungen angenommen hat. Wo die gelderwerbendeTätigkeit schon als solche des Ansehens entbehrt, wie im klassischenGriechenland (weil man die soziale Bedeutung und Produktivität desGeldkapitals noch nicht kannte, dieses vielmehr nur der egoistischenKonsumtion dienstbar glaubte) — da steigert sich diese Deklassierungnoch besonders angesichts persönlich-geistiger Leistungen: etwa, für Geldzu lehren und überhaupt geistig zu arbeiten, erschien als Entwürdigungder Person. Gegenüber allen aus dem Kern der Persönlichkeit quellendenBetätigungen ist es eine oberflächliche, die wirkliche Gefühlsweise gar-nicht treffende Vorstellung, dafs man »seinen Lohn dahin haben« könne.Kann man etwa die Aufopferungen der Liebe durch irgend ein Tun,selbst ein gleich wertvolles, aus gleich starkem Gefühle fliefsendes, völligvergelten? Es bleibt immer ein Verpflichtungsverhältnis des Ganzen derPersönlichkeiten bestehen, das vielleicht gegenseitig ist, aber sich derAufrechnung auch durch die Gegenseitigkeit prinzipiell entzieht. Ebenso-wenig kann ein Vergehen, soweit es innerlicher Natur ist, durch dieStrafe so gesühnt werden, als ob es nun ungeschehen wäre, wie etwader äufserlich angerichtete Schaden es kann. Wenn der Schuldige nacherduldeter Strafe eine völlige Entsündigung fühlt, so entsteht dies nichtaus einem Quittsein mit der Sünde durch die gezahlte Strafe, sondernaus einer durch diese bewirkten innerlichen Umwandlung, die die Wurzelder Sünde zerstört. Die blofse Strafe aber zeigt ihre Unfähigkeit, dieMissetat wirklich zu begleichen, in dem weiterwirkenden Mifstrauen undder Deklassierung, die der Sünder trotz ihrer noch erfährt. Was ich
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