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Fünftes Kapitel: Das Wesen des Unter-nehmungsgeistes
Unternehmung (im weitesten Sinne) nennen wir: jede Ver-wirklichung eines weitsichtigen Planes, zu dessen Durchführunges des andauernden Zusammenwirkens mehrerer Personen untereinem einheitlichen Willen bedarf.
„Eines weitsichtigen Planes": das schließt triebhafte, plötz-liche Eingebungen aus. Es bildet nicht Gegenstand einer„Anternehmung", wenn ein paar Strolche sich rasch verabreden,einen eben vorbeigegangenen Wandrer auszuplündern, wohl aberder Plan einer Diebesgesellschaft, an dem und dem Tage einenwohlüberlegten Einbruch auszuführen, noch mehr: der Planderselben Diebesgesellschaft, sich zur Durchführung zahlreicherEinbruchsdiebstähle zusammenzufinden.
Einer „Verwirklichung" des Planes bedarf es: es genügtalso nicht, daß die Idee des Planes konzipiert, auch nicht, daßseine Ausführung bereits beschlossen und beraten ist.
Damit eine Anternehmung zustande komme, muß der Planderart sein, daß es „zu seiner Durchführung des dauernden Zu-sammenwirkens mehrerer Personen bedarf". Eine Unternehmungist also nicht die Verwirklichung eines noch so weitausschauendenPlanes, wenn nur einer ihn ausführt. Deshalb scheidet alleskünstlerisch sowie alles rein handwerkliche Schaffen aus.
Die Durchführung des Planes muß unter einem einheit-lichen Willen stehen, der sich immerhin in mehreren Personenverkörpern kann oder auch nur eine gedachte Einheit zu seinbraucht. Ein gemeinsam geplanter und ausgeführter Spazier-gang ist keine Anternehmung; eine Afrikaexpedition oder eineCooksche oder Stangenschen Reise ist es.
Das Gebiet der Anternehmung ist so weit wie das Feld dermenschlichen Tätigkeit überhaupt. Der Begriff ist also keines-