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Der Bourgeois : zur Geistesgeschichte des modernen Wirtschaftsmenschen / Werner Sombart
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Quellenbelege

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abgeändert. Insbesondere habe ich dieHändler tätigkeit als eineallem Anternchmertum gemeinsame Funktion hingestellt, was mir denTatbestand richtiger wiederzugeben scheint und logischer ist. Vgl.jetzt H. Kurella , Die Intellektuellen und die Gesellschaft, 1913.K.s Gedankcngänge berühren sich mit den meinigen an vielen Stellen.

49) Ansere deutsche Sprache drückt die Verwandtschaft der ver-schiedenen Tätigkeiten wenigstens zum Teil noch aus. Ganz undgar dieselbe Bezeichnung für die Begriffe: Waren verhandeln undStaatsverträge verhandeln haben die Griechen in ihrem WorteX^T/^A-r^T^v: es bedeutet ganz allgemeinGeschäfte machen" undnur im besonderen: Handels- oder Geldgeschäfte machen, Handeltreiben, wird aber ebenso für den Abschluß öffentlicher Geschäftegebraucht, im Sinne von Staatsangelegenheiten verhandeln. '0Xk>^«'N5^? ist einer, der Geschäfte, besonders Handels- oderGeldgeschäftetreibt, ein betriebsamer Mensch, guter Wirt, der sichauf die Kunst zu erwerben, zu gewinnen, wohl versteht". Plato,liep. 434 z: Z^wu^dc cuv ^ >n? «XXo? /p?^«ila"?z? cvua-,!," (!); x^M«-"ri^xo? heißtzum xp^-x-ri^elv geschickt; daher 1. zu Handels- undGeldgeschäften, zum Erwerb von Vermögen, zum Gewinn . . ge-schickt; 2. zur Abmachung von öffentlichen oder Staatsgcschäften. .geschickt";ö x^/^la^v?: Besorgung, Betreibung eines Geschäfts,sowohl eines Handels- als eines Staatsgeschäftes, Verwaltung öffent-licher Angelegenheiten, Beratschlagung, Audienzertcilung". Pape,Griechisch-deutsches Wörterbuch. Ähnlich wird ja auch unser deutschesWortGeschäft" in dem Doppclsinne gebraucht, wenn wir vonGeldgeschäften und Staatsgeschäften, vom Geschäftsmann und Ge-schäftsträger sprechen.

49a) Jac. Burckhardt, Kultur der Renaissance l«, 23.

50) Carl von Clausewitz , Vom Kriege. Erstes Buch,drittes Kapitel.

51) Jac. Burckhardt, a. a. O. S. 15/16.

52) Lastig, Beiträge zur Geschichte des Handelsrechts, in derZeitschrift für das gesamte Handelsrecht 23, 152 f. Daselbst auchweitere Quellenangaben. Vgl. Lattes, Dir. commerc., 2V4, 208 f.,223 ff.

53) Clemens Sander, zitiert bei Ehrenberg, Zeitalterder Fugger, l (1896), 212/13.