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Viele Unternehmungen stellen gleichzeitig Sachgüter zurNutzung und Dienste bereit: das gilt schon von vielen der ge-nannten Institute, wie Theatern, Bordellen, Restaurants. Besondersdeutlich wird es aber beispielsweise bei Beerdigungsinstituten,Unternehmungen zum Arrangement von Gesellschaften und Fest-lichkeiten , Heil- und Krankenanstalten, ärztlichen Institutenaller Art.
c) Unternehmungen zur Übermittelung von Sachgütern.Hierher gehören die beiden wichtigen Zweige der Handelsunter-nehmung, die den Austausch, und der (Güter-)Transportunter-nehmung, die die Ortsveränderung der Güter zum Mittel desErwerbes macht.
In keine der genannten Kategorien passend, mit allen sichberührend, haben sich zu ganz eigenartiger Bedeutung entwickelt
d) Unternehmungen zur Kreditgewährung bezw. -Ver-mittelung, die Banken, Versicherungsanstalten (? s. o. 199).
Erübrigt noch die Nennung der wichtigsten Kategorie kapita-listischer Unternehmungen, der
e) Unternehmungen zur Erzeugung von Sachgütern,der Produktions Unternehmung. Hier ist der (zufällige)Modus der Kapitalverwertung die Förderung von Sachgütern ausdem Boden oder ihre technische Weiterverarbeitung.
Die Produktionsunternehmung ist stets dadurch gekennzeichnet,dafs der Eigentümer des zu ihrer Mise en scene erforderlichenSachvermögens, vulgo der Kapitalbesitzer, Leiter des Produktions-prozesses in allen seinen Stadien ist, wodurch er sich wenigstensim Prinzip scharf von dem Wirtschaftssubjekt der Handelsunter-nehmung unterscheidet, das immer nur als Abnehmer von Erzeug-nissen anderer Produktionswirtschaftssubjekte erscheint.
2. Verschiedenheiten nach der Stellung des Unterneh-mers zur Unternehmung. Solche ergeben sich vor allem ausder Verschiedenheit des Umfanges der kapitalistischen Unter-nehmung.
Wir können behufs klarer Erkenntnis unsern Ausgangspunktnehmen von dem theoretisch (nicht notwendig auch historisch!)normalen Falle der Vollunternehmung, wie ich diejenigekapitalistische Unternehmung nennen will, bei der der Kapitalistnur Organisator und Leiter und nur der Kapitalist Organisator undLeiter ist. Das ist, wie ersichtlich, der juristische Fall der Einzel-iirma und offenen Handelsgesellschaft; als welche Typen jedochökonomisch keineswegs immer als Vollunternehmung zu charakteri-