Elftes Kap. Die Existenzbedingungen d. Städte. „Der Zug nach d. Stadt.“ 231
vor derEinwanderung
nach derEinwanderung
Ladeninhaber und Hand-lungsgehilfen . . . .
71
81
Detaillisten
Restaurateure u. Angestellte
7
13
Pfandleiher und deren An-gestellte .
Kaufmännisches Personal(Clerk).
3
Verschiedene
7
15
Berufe
Lehrer, Prediger etc. . .
3
9
1000 1000
4. Die Zuwanderung erfolgt meist im jugendkräftigen Alter,insbesondere zwischen 20 und 25 Jahren; die Folge ist eine Ver-schiebung des Altersaufbaues in den Städten zu Gunsten der pro-duktiven Altersklassen.
Von 295 Einwanderern, deren Alter Llewellyn Smith imMoment der Abwanderung feststellte 1 , warenunter 15 Jahren 1(3
15—25 Jahre 235
25—30 „ 27
über 30 „ 17
Es standen im Alter von Jahren 2
in:
bis einschliefslich 14
15—60
über 60
Wien . .
... 261
680
59
Graz . .
... 201
700
99
Triest. .
... 287
638
75
... 224
700
76
Brünn.
... 247
685
68
Lemberg.
... 246
698
56
Krakau .
... 247
694
59
im Staatsdurchschnitt 342
588
70
Der Anteil der Altersjahre von 16—25 betrug im KönigreichBayern am 1. Dez. 1890 3
männlich weiblichbei der städtischen Bevölkerung 25,70 °/ 0 20,48 °/ 0
bei der ländlichen Bevölkerung 15,97 „ 17,41 „
1 Ch. Bootli, 1. g. 3, 139.
2 Kauchberg, Zug nach der Stadt, 145.
3 Kuczinsky, a. a. O. S. 68.