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Zweiter Abschnitt: Der Staat
Menschen zu tun. Sie ist vielmehr durchaus eine Schöpfung des Inter-esses und rein rational begründet. Wie wenig sie gegen die großen,feindseligen Strömungen standzuhalten vermag, hat der Weltkrieg er-wiesen. Internationalismus ist eben kein Weg zum Frieden. ImGegenteil.
Im einzelnen besteht der wirtschaftliche Internationalismus ausfolgenden Bestandteilen:
a) aus dem formalen Teile des sog. Völkerrechts;
b) aus dem internationalen Privatrecht;
c) aus den einzelnen Konventionen.
Das Neue in diesen internationalen Vereinbarungen, die uns andieser Stelle vornehmlich angehen, ist ihr Inhalt: früher hatten dieinternationalen Abkommen im wesentlichen einen politischen Inhalt:sie dienten dazu, die Wirkungen des internationalen Antagonismus zuregeln (Führung der Kriege, Bündnisse zur Kriegführung, Friedens-schlüsse usw.). Seit etwa drei bis vier Jahrzehnten treten an die Stelleder politischen Abmachungen Verkehrsverträge, die das wirtschaftlicheund soziale Leben der Völker regeln sollen. Früher wurden die Ver-träge meist zwischen nur zwei Kontrahenten abgeschlossen, jetzt sindes universelle Verträge. Früher waren sie ungeregelt, heute in derRegel mit einer ständigen Verwaltung (internationale Bureaus!) ver-knüpft.
3. Es gab solche internationale Organisationen, die größtenteilsOpfer des Weltkrieges geworden sind, nach ihrem Gründungsjahre:
Gegründet
bis 1857 . 7
1850-1870 . 17
1870-1880 . 20
1880-1890 . 31
1890-1900 . 61
1900-1910 . 108
Für die kapitalistische Entwicklung kommen bis zum Ausbruchdes Weltkrieges vornehmlich folgende wichtigeren Konventionen inBetracht:
1856 Internationale Donaukommission;
1865 Internationale Union der Telegraphenverwaltungen nebstspäteren Abmachungen über drahtlose Telegraphie, Unter-seekabel u. dgl.;
— Lateinische Münzunion;