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Zweiter Abschnitt: Die Arbeitskräfte
in den Städten aufweist. Jedenfalls ist es sehr wohl vereinbar, daß in einerPeriode die Städte rascher wachsen als in einer anderen und trotzdemin dieser die Absorptionsfähigkeit der Städte eine größere ist. DasExempel ist einfach: Die Gesamtbevölkerung betrage 100, die städtische10; letztere steige auf 20, erstere auf 120, so beträgt das Zuwachsprozentder städtischen Bevölkerung 100, das Absorptionsprozent 50. Vermehrtsich nun die Gesamtbevölkerung weiter auf 130, die städtische auf 30, sobeträgt deren Wachstum nur 50%, die Absorptionsrate ist jedoch auf100% gestiegen. Über die Stagnation der englischen Baumwollindustrie indem ersten Jahrzehnt nach dem Kriege und ihre Gründe vgl. G. vonSchulze-Gaevernitz, Der Großbetrieb (1892), S. 46ff.
Aber all diese Umstände erscheinen mir noch nicht genügend, umdas ungewöhnlich lange Verweilen einer ländlichen Uberschußbevölkerungin England hinreichend zu erklären. In der Tat finden wir denn auch,wenn wir genauer hinsehen, daß eine Reihe ganz besonderer Ursachenwirksam gewesen ist, um jenes eigentümliche Phänomen eines dauerndenBevölkerungsüberschusses auf dem platten Lande bei immerhin schonfortgeschrittenem, gewerblichem Kapitalismus hervorzurufen. Gemeint ist:
3. die Gestaltung der Armen- und Heimatgesetze in England in denersten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts.
Es ist bekannt, daß auf der einen Seite eine außerordentlich strengeHeimatgesetzgebung das ältere englische Armenwesen kennzeichnet, nachder grundsätzlich das Unterstützungswesen als Ausfluß des Heimatrechts zubetrachten war — ein Grundsatz, der erst im Jahre 1846 durchbrochen wurde;daß aber auf der anderen Seite der sogenannte Gilbert’s Act vom Jahre 1782eine Reihe von Maßnahmen einleitete, die es für die ärmeren Schichten derBevölkerung außerordentlich leicht und reizvoll machten, die öffentlicheArmenpflege in Anspruch zu nehmen. Im Anschluß an die Bestimmung,daß für die arbeitsfähigen Armen von den Guardians nicht nur eine ge-eignete Beschäftigung ausfindig gemacht, sondern auch der gewonneneArbeitslohn eingezogen und zum Unterhalt mit verwendet werden solle,ein ungenügendes Erträgnis der Arbeit also aus der Armenkasse zu er-gänzen sei, entwickelte sich dann seit dem Jahre 1795 ein vollständigesSystem von Lohnzuschüssen (Allowance System), das darin bestand, daßnach der Höhe der Lebensmittelpreise und der Stärke der Familie eineLohnskala festgesetzt und bestimmt wurde, dem Arbeiter solle, soweit erdie so ermittelte Summe nicht durch eigene Arbeit oder die Tätigkeit seinerFamilienmitglieder erwerbe, das Fehlende als Zuschuß (Allowance) aus derArmenkasse gezahlt werden. Das war also eine Prämie auf Faulheit und,weshalb ich es hier erwähne, offenbar ein Mittel, die Abwanderung derländlichen Bevölkerung aufzuhalten, die gar nirgends eine so sichereExistenzmöglichkeit erwarten durfte wie in ihrem Heimatort, der sie zuunterhalten verpflichtet war. ,,They are not so careful in seeking work fortliemselves, as the law has rendered them in some measure independentof it . . . the anxiety of the lower Orders to get employments lessened underthis System.“ Th. Chalmers, Economy of large towns 3 (1826), 74.
Daß übrigens das Armengesetz von 1834, das die Zuschüsse beseitigte,