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3. Das Wirtschaftsleben im Zeitalter des Hochkapitalismus ; 1 (1927) Die Grundlagen - Der Aufbau
Entstehung
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Neunundzwanzigstes Kapitel: Die exogene Nachfrage

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keiten hervortritt. Ihre Kenntnis berechtigt uns, von einem (volks-wirtschaftlichen) Gesetz [siehe oben; W. S.] der wachsenden Aus-dehnung der öffentlichen und speziell der Staatstätigkeiten zu sprechen,ein Gesetz, welches für die Finanzwirtschaft als Gesetz des wachsendenöffentlichen Finanzbedarfs des Staates und der Selbstverwaltungs-körper zu formulieren ist...

Die Ausdehnung der Staatsleistungen auf dem Gebiete des Recht-und Machtzweckes zeigt sich einmal in der Ersetzung anderer Tätig-keiten durch diejenige des Staats, sodann in vermehrter Staatstätigkeitwegen neuer Bedürfnisse. Im wachsenden Finanzbedarf liegt dieWirkung dieser Entwicklung und der Beleg dafür. Ihre Erklärung undBegründung finden diese Vorgänge auf folgende Weise:

A. Ersetzung von Privat- und sonstiger gemeinwirtschaftlicher durchStaatstätigkeit bei gleichbleibendem Bedürfnisstand. Es wird immermehr Prinzip, die bezüglichen Leistungen allein dem Staat zu über-tragen und sie nur in einzelnen Fällen in seinem Aufträge und unterseiner Kontrolle von andern Gemeinwirtschaften oder Einzelnen aus-üben zu lassen . ..

B. Auftreten neuer Bedürfnisse, welche vermehrte Staatstätigkeitnötig oder zweckmäßig macht. Dasselbe pflegt in größerem Umfangezu erfolgen als Wegfall von solchen Bedürfnissen einer niedrigerenEntwicklungsstufe auf einer höheren. . .

Die Ausdehnung der Staatstätigkeiten auf dem Gebiete des Kultur-und Wohlfahrtszweckes ... ist (auch) im großen und ganzen bei fort-schreitenden Völkern eine ebenso regelmäßige, wenn auch im einzelnenhier mehr Änderungen auf diesem Gebiete, daher mitunter auch wiederEinschränkungen öfters Vorkommen und die zeitlichen und örtlichenVerschiedenheiten bedeutende sind . . .

Die Ausdehnung erfolgt 1. auf dem Gebiete der Sachgüterproduktion;2. auf andern Kulturgebieten. Auf diesen tritt die Tendenz einer ex-tensiven und intensiven Steigerung der Staatstätigkeiten vollends un-zweifelhaft hervor.

(1) Eine äußere Ausdehnung erfolgt in großem Umfange auf einedoppelte Weise: es werden bisherige Tätigkeiten der Privatwirtschaftenoder anderer Gemeinwirtschaften vom Staate übernommen, und esentstehen ganz neue Bedürfnisse, für welche der Staat allein oder vor-zugsweise die Fürsorge trägt. So nimmt die zwangsgemein wirtschaftlicheBedürfnisbefriedigung durch die Vermittlung des Staats absolut undoft auch relativ in der Volkswirtschaft zu . . . Die Ausdehnung der