Siebenundvierzigstes Kapitel: Das Flechtwerk der Aktiengesellschaften 747
leistet. Als Walther Rathenau einmal davon gesprochen hat,daß drei- bis vierhundert Männer das gesamte europäisch-amerikanischeWirtschaftsleben leiten, hat man wohl gesagt, er habe ein Geheimnisausgeplaudert. Für jeden aber, der etwas mit der Organisation desmodernen Wirtschaftslebens Bescheid weiß, war die Tatsache, dieRathenau feststellte, ganz und gar kein Geheimnis. Sie war ihmwohlbekannt und selbstverständlich angesichts der Struktur der hoch-kapitalistischen Wirtschaft. Er wußte auch, wie diese Herrschaft zu-stande kommt, eben durch das Flechtwerk der Aktiengesellschaften,wie ich es in diesem Kapitel beschrieben habe.
Daß durch die Machtkonzentration in den Händen weniger, befähigterGroßmeister des Unternehmertums dem Kapitalismus eine wesent-liche Förderung zuteil geworden ist, dürfte von niemandem bezweifeltwerden. Eine andere Frage ist es, ob dieser Vorgang nicht zu denengehört, die wir als die ersten Alterserscheinungen des Kapitalismus zubetrachten haben. Die ersten grauen Haare! Denn sicherlich bedeutetjene Machtkonzentration einen bedenklichen Schritt in der Richtungder Monopolisierung. Und daß mit dieser (sehr häufig wenigstens) eineVerringerung der Lebenskraft verbunden ist, lehren Besinnung undErfahrung. Worte wie die, die einer der besten Kenner des modernenWirtschaftslebens, FelixSomary, über die Wirkung der „Banken-konzentration“ schreibt, scheinen mir höchster Beachtung wert, wennich auch glaube, daß S o m a r y die lähmende Wirkung der Unter-nehmerkonzentration, wie man den hier in Frage stehenden Vorgangnennen mag, etwas überschätzt und der zweifellos belebenden Wirkungzu wenig Platz einräumt (siehe seine „Bankpolitik“, Seite 277).
Die Bedeutung, die die Verflechtung, namentlich die Bildung vonEm Standsgesellschaften dank der mit ihrer Gründung meist verbundenenGründergewinne (die häufig der alleinige subjektive Zweck der Trans-aktionen ist), für die V ermögensbildung und damit dieKapitalbildung hat, habe ich an einer anderen Stelle schongewürdigt (siehe Seite 159 f.)