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Fünfzigstes Kapitel
Die Abgrenzung der Betriebe gegeneinander
A. Übersicht
In diesem Kapitel will ich die Grundsätze besprechen, nach denendie Betriebe sich gegeneinander abgrenzen, das heißt also, nach denender Inhalt ihrer Tätigkeit bestimmt wird. Selbstverständlich kann esnicht die Aufgabe sein, die inhaltliche Bestimmung der Betriebe nachden einzelnen Tätigkeitszweigen zu verfolgen, so daß wir festzustellenhätten, warum sich Käsehandlungen und Krawattenläden, Weinbau-betriebe und Viehwirtschaften, Schuhfabriken und Hochöfen ent-wickeln. Vielmehr kann es nur darauf ankommen, die großenZügezu bestimmen, die diese Aufteilung der Inhalte aufweist. Solcher ent-scheidend wichtiger Züge lassen sich zwei unterscheiden: ein Zugnach Beschränkung auf wenig oder einen Tätigkeitskreis und ein Zugnach Vereinigung mehrerer oder vieler Tätigkeitskreise. Wir haben unsgewöhnt, diese beiden Entwicklungstendenzen als S p e z i a 1 i s a. 1 1 o nund Kombination zu bezeichnen. Von ihnen also handelt diesesKapitel.
B. Die Spezialisation ’
I. Der bisherige Verlauf der Entwicklung im
allgemeinen
Was Spezialisation sei, welchen Beweggründen sie ihr Dasein ver-danke (soweit sie rationalen Ursprungs ist), an welche Bedingungensie sich geknüpft finde, das alles habe ich im dreiunddreißigstenKapitel erörtert. Hier gilt es, einen Überblick über die tatsächlicheDurchführung der Spezialisation in den Betrieben zu gewinnen.
Die Spezialisation zwischen Betrieben, mit der wir es einst-weilen allein zu tun haben, das heißt also die dauernde Ausführungeiner bestimmten Art von Arbeit in einem und demselben Betriebeist uralt. Sie reicht zurück bis in die ältesten uns bekannten Zeitenmenschlicher Wirtschaft, als diese noch eigenwirtschaftlich organisiertwar. Als zum ersten Male der Schmied oder der Töpfer — das sind wohldie beiden Urspezialarbeiter — ihre Werkstatt aus der allgemeinen Pro-