Neunundfünfzigstes Kapitel
Die Oemeinwirtschaft
Der Ausdruck „Gemeinwirtschaft“ kann in einem dreifachen Sinneverstanden werden:
I. der Einmischung des Staates oder anderer öffentlicher Körperin die Wirtschaftsführung der Privaten;
II. der Durchführung des wirtschaftlichen Prozesses in eigenenBetrieben der öffentlichen Körper;
III. der Symbiose zwischen öffentlichem Körper und kapitalistischer
Unternehmung. ,
Wie wir an verschiedenen Stellen schon feststellen konnten, sindder Umfang und die Bedeutung der Gemeinwirtschaft während derhochkapitalistischen Periode nach allen drei Richtungen nicht unerheb-lich gewachsen. Ich gebe hier noch einmal einen Überblick über denBereich der Gemeinwirtschaft und versuche, soweit es möglich ist,deren Ausdehnung ziffernmäßig zu erfassen.
I. Die Einmischung des Staates
erfolgt vornehmlich von drei Seiten her:
1. mittels des Arbeiterschutzes;
2. mittels der Sozialversicherung;
3. mittels der Steuergesetzgebung.
Jeder Versuch, hier einen Ausdehnungsbereich zu bestimmen, istzum Scheitern bestimmt. Es muß genügen festzustellen, daß in allendrei Richtungen die Einmischung des Staates während des hoch-kapitalistischen Zeitalters, in manchen Ländern mehr, in anderenweniger, bedeutende Fortschritte gemacht hat.
II. Die öffentlichen Betriebe
Wir besitzen, soviel ich weiß, nur eine umfassende Statistik deröffentlichen Betriebe. Sie bezieht sich erfreulicherweise auf Deutschland, wo bei Gelegenheit der Gewerbestatistik, sowohl 1895 als 1907, nachden öffentlichen Betrieben besonders gefragt worden ist. Die Ziffernfür 1895 und 1907 sind leider nicht vergleichbar. So müssen wir uns