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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Die Bauernbefreiung in Österreich und in Preußen .

Vortrap, gehalten in der Juristischen Gesellschaft zu Wien am 3. Januar 1894.

Die Gesinnung der Monarchen des 18. Jahrhunderts ist wie bekanntbauernfreundlich, etwa in dem Sinne, wie heutigentags die Monarchenanfangen, ihr Wohlwollen den Arbeitern zuzuwenden. Die sozialpolitischeStimmung von damals findet ihren bündigsten Ausdruck in folgendenfürstlichen Worten:

Wo die Untertanen, in was es sei, wider Billigkeit hart gehaltenund unterdrückt werden, sine respectu personae, wer es auch sei,soll ernstlich abgestraft werden.

Man hört es diesem holprigen Satze an, daß er in den Jahren 1780bis 1740 geschrieben sein muß; und wer preußische Sachen zu lesengewohnt ist, erkennt sofort den Stil Friedrich Wilhelms I. , den barschenTon, den der Vater Friedrichs des Großen an sich hatte. Und in der Tat,der Satz stammt aus dem Jahre 1786; aber der ihn schrieb, war nichtder Vater Friedrichs des Großen, sondern der Vater Maria Theresias ;es war kein Hohenzoller, sondern es war der letzte Kaiser aus dem HauseIlabsburg, Karl VI.

Woher kommt wohl diese überraschende Ähnlichkeit? Zum Teil da-her, daß es einen gemeindeutschen Kanzleistil gibt, dessen man sich inBöhmen wie in Brandenburg bediente und der allerdings im Süden ober-deutsche, im Norden plattdeutsche Beimischungen hat; vielleicht auchdaher, daß es im 18. Jahrhundert ein geistiges Gesamtdeutschland gibt;beide an der östlichen Grenze liegenden Monarchien schöpfen daraus ihregeistige Nahrung. Und endlich damit wir die Hauptsache nicht ver-gessen : beide Monarchien haben die östlichen Zustände gemeinsam, überdie sich die Vertreter beider Dynastien gleichmäßig ereifern.

Von den Kronländern der Habsburger sind es übrigens nur drei, aufdie sich unsere Aufmerksamkeit richtet: Böhmen, Mähren und Schlesien .Wir übergehen mit Fleiß die Alpenländer sowohl als auch die Erz-herzogtümer Ober- und Niederösterreich, weil sie eine andere sozialeBeschaffenheit haben, und beschränken uns auf die drei genanntenLänder der böhmischen Krone. Denn die Länder Böhmen, Mähren undSchlesien wenn man sie vom Standpunkte der ländlichen Verfassungbetrachtet sind nichts weiter als das südlichste Stück derjenigen