Zweiter Teil
Die drei Nationalökonomien
Erster Abschnitt
Die richtende Nationalökonomie
Viertes Kapitel
Die Erkenntnisziele der richtenden Nationalökonomie
Die richtende Nationalökonomie will lehren nicht sowohl das, was(in Wirklichkeit, unter der hier immer soviel wie Verwirklichung inRaum und Zeit, wo es sich um Kulturerscheinungen handelt, alsosoviel wie Geschichte verstanden wird) ist, als vielmehr das, wassein soll. Ihre Vertreter fassen also die Nationalökonomie als eineNormwissenschaft auf.
Diese „normative“ Nationalökonomie (ein Ausdruck, der jetzt oftin sehr salopper Weise gebraucht wird und seiner Vieldeutigkeitwegen lieber vermieden werden sollte) hat als Gegensatz die „explika-tive“ Nationalökonomie, die die Zusammenhänge der Wirklichkeit er-kennen will. Sie ist nicht etwa gleichzusetzen dem, was man üblicher-und sehr verschwommenerweise als „praktische“ Nationalökonomiebezeichnet. Diese ist, wenn man dem Worte überhaupt einen ver-nünftigen Sinn unterlegen will, wie wir noch genauer sehen werden,eine Lehre, die es sich zur Aufgabe macht, Mittel für gesetzte Zweckeaufzufinden, das heißt also (in der Kantschen Sprechweise) hypo-thetische Imperative, „Imperative der Geschicklichkeit“ aufzustellen,und die sich dadurch als Kunstlehre zu erkennen gibt: siehe darüberdas 17. Kapitel.
Noch viel weniger hat die richtende Nationalökonomie zu tun mitder „teleologischen“ oder Zweck-Mittel-Betrachtungsweise, die nichtsanderes als die Anwendung einer bestimmten Arbeitsidee bedeutet