i gZ Überblick über d. geschichtl. Entwickelg. d. Gewerbeivesens.
Diese prinzipielle Hinneigung des kapitalistischen Inter-esses zur Freiheit wird nun aber noch durch die konkret-historische Verumstauduug verstärkt, die das Kapital beiseinem Eintritt in die Geschichte vorfindet. Es muß sichdurchsetze» gegen die Beschränkungen einer aus handwerks-mäßigem Geiste geborenen Rechtsordnung, hinter der sichWirtschaftsclcinente verschanzt halten, deren Unterlegenheitgegenüber dem angreifenden Kapital in einer offenen Feld-schlacht außer Zweifel steht: die haudwerksmäßigen Produ-zenten und die Lohnarbeiter. Wirtschaftliche Freiheit kannalso nach dieser Seite hin leicht Auslieferung oder Ent-waffnung der Gegner des Kapitals bedeuten. Also auchhier mündet dessen Interesse in das Postulat einer freiheit-lichen Wirtschaftsordnung ein: das Kapital fühlt sich starkgenug, den Kampf in freiem Felde aufzunehmen: es bietetden notorisch schwächeren Gegnern die „freie Konkurreuz" au.
Freilich muß mm, wenn die Rechtsordnung in diesemSinne wirklich gestaltet wird, auch von kapitalistischer Seiteeine wesentliche Konzession gemacht werden: die Beschrän-kung der wirtschaftlichen Freiheit muß für alle, also auchfür alle anderen kapitalistischen Unternehmer aufgehobenwerden. Das ist bitter, aber es ist doch das kleinere Übel.Eine ideale Rechtsordnung enthielte natürlich: Freiheit imKonkurrenzkampfe mit Handwerk und Arbeiterschaft, Bin-dung oder noch besser Ausschließung aller übrigen kapita-listischen Unternehmer. Da dieses Ideal nicht verwirklichtwerden kann, so willigt das Kapital in das Kompromiß:es opfert den Rechtsgcdanken des Monopols oder Privilegsnnd verlangt die wirtschaftliche Freiheit für alle.
Die Einführung der Gewerbefreiheit, wie sie im Laufedes 19. Jahrhunderts in allen Kulturstaaten erfolgte, bildeteinen Teil der sogenannten liberalen Reformen, die imNamen eines hohen allgemeinen Menschenrechts erkämpft