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12. Vereinigte Staaten von Nord-Amerika .
Eisen und Stahl............... 30 pCt, v, Werth.
Anmerk. Die angeführten ausländischen Münzen betragen in PreußischemCourant:
Französische Francs s 100 Cent. . . Thlr. —. 8. — Pf.
Schwedische RcicbSihaler » 12 Sänll. ---- - —. 17. 1 -Russische Rubel it 1U0 Kopeken . . - 1. 2. 3 -
Dänische Ncichsbankthlr. -> 3K Schill. - —. 22. 6 -
Holländische Gulden........ . - -. 16. 10 -
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Entwickelungsgeschichte der Eisenzölle.
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Ä. Die auswärtigen Staaten.
§. 42. Die Zollsätze des Steuervereins bestehen ziemlichunverändert seit dessen Zusammentritt. Nur ist nachträglich erstdie Steuerfreiheit. der Eisenbahnschienen ausgesprochen worden.Ueberdies zahlt Schmiedeeisen in den nordwestlichen Theilen deSStcuergebietes statt des Normalsatzes von 1 Thlr. nur 7^ Sgr.-- Durch den Zollanschlußvertrag vom 7. September 1851 ver-pflichtet sich Hannover vom 1. März 1853 an die Eisenzölle desZollvereinstarifs einzuführen.
Die wesentliche Aenderung, die im Augenblick in dem öster-reichischen Zollsystem vor sich geht, wird in Bezug auf dieEisenzölle aus vorstehender Zusammenstellung der bisher und derin Zukunft gültigen Sätze klar. In den verbotenen Artikelnwurde allerdings auch bisher schon die Einfuhr auf besondereErlaubnißscheine gestattet, es traten aber alsdann folgende hoheSätze in Wirksamkeit:
Roheisen ^ , V . '. Fl. 2. 24 Kr. C. M.,ä!7,W .t-Oußwaaren.. ,..,.„ 5. 24 „ „0.'. .1 Grobeisen .... „ 4. 12 „ „Stabeisen .... „6. — „ ,,
- Rohstahl.....„ 6. - „ „
Schmelzstahl ... „ 7. 12 „ „
Schwarzblech.....„ 9. 36 „ „
Weißblech .... „15. 36 „ „Bei einem solchen Zollsystem, das bereits seit langen ZeitenUnverändert in Geltung war, blieb natürlich das österreichische