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vinzen 1 Thlr. , in den westlichen 15 Sgr. und Raffinirstahlgleichmäßig 22^ Sgr. Schon von 1822 an wurden jedoch alleStahlsorten der Stabeisenposilion einverleibt, trugen also bis zum1. September 1844 1 Thlr . und von da ab Thlr. 1. 15 Sgr.Dabei blieben aber ausfallenderweise mit Ansang 1837, wo dasKleineisen ausgeschieden und mit 3 Thlrn. belegt ward, die ent-sprechenden feineren Stahlsorten von dieser Erhöhung ausgenom-men. Um diese offenbare Versäumnis; nachzuholen, brachte Preußenschon auf der folgenden General-Konferenz den Antrag auf Gleich-stellung des Stahls mit den entsprechenden Dimensionen des Stab-eisens ein und wiederholte denselben auf der dritten, fünften,sechsten und siebenten Konferenz aufs Dringendste. Von allenübrigen Vereinsstaaten unterstützt, scheiterten die Anträge gleich-wohl an dem beharrlichen Widerspruch Baierns. Es ist dieseiner der auffallendsten Vorgänge in den Verhandlungen derVereinsstaaten, wo eine von allen übrigen Regierungen er-strebte Maaßregel durch den Widerspruch einer einzigenundurchführbar wurde und hier um so auffallender als selbst diefrüheren Stahlzölle des baierisch -würtembergischen Vereins höherals Thlr. 1. 15 Sgr., nämlich auf Fl. 3. 20 Kr. gestanden hat-ten. — Die Ausscheidung und Erhöhung der Sätze aus Stahlist seit Jahren ein Gegenstand der lautesten Wünsche der Eisen-industrie gewesen.
In den Zöllen auf Eisenfabrikate sind nur wenige Ver-änderungen vorgenommen worden. Grobe Eisengußwaa-ren zahlten nach dem Tarif von 1818 in den östlichen Provin-zen 1 Thlr. , in den westlichen 15 Sgr. Von 1825 an gilt dernoch jetzt bestehende Satz von 1 Thlr. Eine Erhöhung diesesZolls ward zwar bei Gelegenheit der Auflegung des Roheisen-zolls zur Sprache gebracht, jedoch nicht für unumgänglich nothwen-dig erachtet; auch sind von Seiten der Betheiligten keine sehrdringenden Anträge in dieser Richtung eingelaufen. Die bedeu-tungsvollste Aenderung, welche in Bezug auf diesen Satz erfolgtist, betrifft die gußeisernen Maschinentheile. Dieselben sind näm-lich im Wege der Berichtigung des Waarenverzeichnisses in die-sen Satz zu 1 Thlr. verwiesen worden, obwohl sie nach der Fas-sung von p08. 6. s. 2. unter die gewöhnlichen Eisenwaaren mitdem Zolle von 6 Thlrn. gehören. Gegen drei Viertheile der