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Läßt sich alles dies mit einiger Sicherheit nachweisen, so ist,unsrer Ansicht nach, der Eisenzoll gerechtfertigt, indem er alsdannden entstandenen Konflikt der Produktion und der Consumtionin der That vermittelt. Denn eine Vermittlung kann nur dannliegen, sowohl das Eisengewerbe zu erhalten, als auchdurch billige Preise den Konsumenten gerecht zuwerden. Sie läge aber nicht darin, wenn man einseitig nurdie Vortheile der billigen Preise, die jetzt das Ausland bietet, in'sAuge faßte, und darüber das inländische Eisengewerbe zu Grundegehen ließ und auf seine Entwicklung verzichtete. Sie läge ebenso-wenig darin, wenn man diese Erhaltung und Ausdehnung auchfür den Fall erstrebte, daß der Schutzzoll voraussichtlich das Eisenum seine vollen oder den größten Theil seines Betrages dauerndvertheuern und uns niemals zu einem so wohlseilen Eise», alsdas Ausland jetzt bietet, gelangen lassen würde.
I. Der Roheisenzoll.
1. Die ökonomischen und kommerziellen Verhältnisseder britischen Eisenindustrie.
§. 45. Nach Anleitung der vorausgegangenen Erörterungwird sich also die Vertheidigung der Eisenzölle zuerst auf denNachweis zu stützen haben, daß sie zur Erhaltung und zurErmöglichung der ferneren Ausdehnung des Eisen-gewerbes unumgänglich nöthig sind. Die Frage leitetauf eine Erörterung der Konkurrenzverhältnisse in- undausländischen Eisens und zunächst des Roheisens.
Die bei Normirung der Eisenzölle von 1844 für die Noth-wendigkeit, sowie für die Höhe der Zölle leitend gewesenen Gründestützten sich vor Allem auf das Verhältniß der großbritan-nischen uns insbesondere der schottischen zur vereinsländischenEisenindustrie. Die Bedeutung der belgischen Konkurrenz kamdamals noch weniger zur Sprache und werden wir sie daher auchgetrennt behandeln.
Wir haben also zum Behufe des Vergleichs zuerst den That-bestand der schottischen Preisverhältnisse festzusetzen. Denn es sindin erster Ordnung die Verkaufspreise und nicht die Produktions,kosten des Auslandes, worauf es uns ankommen muß. Wären