— 247 —
3. Sachsen.
Zm Königreich Sachsen befindet sich die Holzkohleneisener-zeugung in einer noch ungünstigeren Lage, als in Süddeutschland ,und nur der Umstand, daß sich hier die Einwirkungen des belgi-schen Vertrags und die innere Conkurrenz von Rheinland undWcstphalen empfindlicher geltend machten als in Sachsen, hatdieß bisher weniger sichtbar hervortreten lassen. Die Holzkohlenstehen zwar in dem Erzgebirge ziemlich niedrig und kommendurchschnittlich nicht über 20 Sgr, pro Centner Roheisen, auf denmit Kohlholzabgabe aus StaatSsorsten konzessionirten Hütten; da-gegen sind die Erze ganz außerordentlich theuer, theils der schwie-rigen Förderung und des zersplitterten Grubenbetriebs, theils derhohen Frachten aus schlechten Gebirgswegen und der enormenBesteuerung halber. Das Fuder (25 Cubikfuß oder 15 bis 22 Ctr.)Noth- und Brauneisensteine von etwa 33^ pCt. Ausbringen kommtden Hüttenwerken auf 4 Thlr. bis Thlr. 5. 15 Sgr. zu stehen,so daß man auf den Centner Roheisen den hohen Betrag vonungefähr 25 Sgr. für Schmelzmaterial rechnen kann. Thlr. 1.25 Sgr. pro Centner oder Thlr. 16. 20 Sgr, pro 1000 Pfd. istdie geringste Schätzung der Selbstkosten des sächsischen Holzkohlen-eisens, welche gegenwärtig angenommen werden darf. Es kommtwenig sächsisches Roheisen in den Handel, sondern wird meistvon den Hültenbefitzern weiter verarbeitet. Die sür Gußwaarenund Stabeisen seit 4 Jahren erzielten Preise, gestatten es abernicht den darin enthaltenen Roheisenpreis höher als 15 Thlr.bis höchstens 15^ Thlr. anzunehmen. Nach Leipzig z. B. kannschottisches Roheisen bei 10 Sgr. Zoll um etwa 4 Thlr. pro1000 Pfd. billiger geliefert werden, als obercrzgebirgisches Holz-kohleneisen, welche Differenz durch den Mehrpreis der bessernQualität bei weitem nicht ausgeglichen wird. Nur der örtlicheAbsatz im Erzgebirge , wobei ein ziemlich beträchtlicher Theil gleichzu Eisenfabrikaten weiter verarbeitet wird, konnte unter Krisenwie die seit 1848 eingetretene, die sächsische Eisenproduklion er-halten. Das Gutachten des Frciburger Bergamts im Jahre 1848,daß ein Roheisenzoll von 15 Sgr. zur Erhaltung der sächsischenEisenindustrie nothwendig sei, rechtfertigt sich hierdurch; überhaupt