Die Deklaration von 1816, Viele Bauern ihres Besitzes beraubt, 51

schaftcn konnten die Rittergutsbesitzer auf Grund dieses Ediktes ansich bringen. Trotzdem gebärdeten sich die Rittergutsbesitzer undunter ihnen gerade die großen Herren, als seien sie schmählich be-rankt, und bestürmten den König mit Eingaben, und der MinisterSchuckmann mißbrauchte ein Wort des Königs (vom 7. September1815), um das Edikt von 1811 vorläufig außer Kraft zu setzen.

Am 29. Mai 1816 wurde dann eine Deklaration des Ediktesvon 1811 erlassen, die in Wahrheit ein neues Gesetz war. Nur diespannfähigen Bauern sollten ihr Eigentumsrecht regulieren, alsoihren Besitz in volles Eigentum wandeln und die Dienste und Lastenablösen dürfen. Den kleineren, nicht spannfähigen Bauern wurdedas Recht zur Regulierung uud Ablösuug genommen, und siewurden alle, mochte ihr Eigentumsrecht auch besserer Art sein, alsDienstfamilienetablissements" bezeichnet, und als angesiedeltes Ge-sinde behandelt. Mit diesem Begriff wnrde den Grundherren, ihrenPatrimonialrichtern und Advokaten ein Mittel in die Hand gegeben,die Rechtsanschauung zu verschieben, ihr Obereigentum zu Eigentumauszudehnen und das Besitzrecht der Bauern mehr und mehr indie Willkür der Herren zu legen. Altbüuerlicher Besitz wurde sorechtlich als ehemaliges Gutsland betrachtet, das der Gutsherr auchwieder an sich ziehen konnte, wenn er wollte. Die Verhältnisse,unter denen der mittelalterliche Begriff des Obereigentums aus-gebildet ward, bestanden nicht mehr, der Staat mußte eine neueOrdnung treffen, und es war ein Verhängnis, daß er es in sounbilliger Weise that. Darüber erhoben sich alsbald zahlreicheKämpfe um den Reft von Hab und Gut, der den Armen auseiner langen Periode der Unterdrückung geblieben war. .

Beide Parteien waren in Aufregung. Die Bauern warenerregt dnrch die Erinnerung an altes Recht und alte Gewalt, vorallem dadurch, daß die Edikte von 1807 und 1811 ihnen die Hoff-nung erweckt hatten, zn wirklichem Eigentnm zu kommen und dieDienste ablösen zu dürfen, und daß nun umgekehrt der Gutsherrdas Recht erhielt, sie aus ihrem Besitz zu treiben, wenn er einenandern einsetzen oder ihre Stelle zum Gute schlagen wollte. AchtJahre hatten sie gehofft, und uun dies Ende!

Zumal die unter ihnen, die die Waffen getragen und als

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