Reform und Restauration,
Kameraden neben den Männern der höheren Stände gefochtenhatten, mochten das nicht ruhig hinnehmen. Ungerecht würde esjedoch sein, das Vorgehen der Gntsherren nur von dieser Seite zubetrachten. So klar lagen ihnen die Dinge nicht vor Augen. Siehatten meist gar keine Zeit, die Fragen unter allgemeineren Gesichts-punkten zn betrachten. Sie waren großenteils durch den Krieg intiefe Schulden geraten und glaubten verloren zn sein, wenn ihnenuicht Hilfe werde. Wer möchte sie tadeln, daß sie nicht preisgebenwollten, was ihnen zunächst als ein nutzbares Recht erschien, daßsie nicht ängstlich erwogen, ob sie mit ihren Forderungen die Rechts-sphäre des Bauern verletzten, sondern so weit gingen, als das neueGesetz ihnen zu gestatten schien? Daß die Patrimonialgerichte meistzu ihren Gunsten entschieden, wenn die Bauern sich aus Recht undGewohnheit stützten, mußte sie in ihrer Rechtsanschauung stärken,und mit jedem Jahre länger, das die Deklaration von 1816 inWirksamkeit war, mußte sich die Erinnerung an das alte Rechtund das Verständnis für das alte Recht verlieren und damit auchdas Gefühl der Unbilligkeit und des Unrechts. Schon die That-sache , daß Männer wie der alte Marwitz die Sache der Junkerverfochten, mnß nns warnen, die subjektive Berechtigung und denguten Willen dieser Männer zu leugnen. Aber darum bleibtes doch eine Thatsache und eine für die ganze Folgezeit verhäng-nisvolle Thatsache, daß damals von den Großgrundbesitzern vieleBauern ihres Besitzes beraubt und mit Weib und Kind ins Elendgestoßen worden sind, die eine vorsichtige uud nicht einseitig dieKlagen der Großen beachtende Gesetzgebung geschützt hätte.
In einem Dorfe Pommerns , das 61 bäuerliche Wirte zählte,gestattete der Gutsherr nur sieben Vollbauern und fünf Halbbauerndie Regulierung; die Forderung der übrigen, gleichfalls dazu zu-gelassen zu werden, wurde in allen Instanzen abgewiesen. DasEdikt von 1816 band die Richter. Nun nötigte der Grundherr1830 die meisten dieser Bauern, sich mit ihm ans die Bedingungenhin auseinanderzusetzen, die er ihnen anbot, und 13 Bauern, die sichdarauf nicht einlassen wollten, kündigte er die Höfe auf das folgendeJahr. Das Patrimouialgericht sprach ihm das Recht zu, die Bauernauszuweisen und die Äcker einzuziehen, ebenso die zweite Instanz;