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Reform und Restauration.
unziemlichen Verhaltens 15 Peitschenhiebe zumessen. Außerdem be-antragte er militärische Exekution. Der Kossäte war ein Mann von67 Jahreu, aber in guter Rüstigkeit, trug auch von den Hiebenkeinen dauernden Schaden davon; aber die Bauern mußten hier undin allen solchen Fällen das Gefühl haben, daß sie rechtlos seien,und daß den Gruudherren jede Gewalt erlaubt sei.
Nach dem Siege iu dieser Hauptsrage gelang es dem Adelauch, die gleiche Besteuerung seines Besitzes abzuwehren, die grund-sätzlich vom Könige schon gutgeheißen war, ferner die Ausführungder Kreis- und Landgemeindeordnnng zu hindern, nnd endlich (1823)durchzusetzen, daß statt der landständischen Verfassung Provinzial-stände eingerichtet wurden, in denen der adlige Großgrundbesitz sovollständig herrschte, daß die Vertretung der Bürger und Bauerndaneben fast verschwand.
Von der ständischen Verfassung ist in einem besonderen Ab-schnitte zn handeln; die Fortdauer der alten Ungebühr, die sichaus dem barbarischen Jngdrecht des Mittelalters erhalten hatte,nnd das Recht, daß die adlige Hufe nicht oder nicht zu gleichemSatze mit dem Bauernlande zu besteuern sei, hingen unmittelbarmit der alten auf der Erbunterthänigkeit beruhenden Gesellschafts-ordnung zusammen. Mit diesen Ansprüchen, die mit den neuenAufgaben und Leistungen des Staates in keiner Weise zu vereinigenwaren, die nichts darstellten als einen ungerechten Druck, der vonwenigen Bevorzugten ans die Masse der Armen ausgeübt wurde, hätterasch und ohne Entschädigung, sowie ohne verdunkelnde Klauselnein Ende gemacht werden müssen. Daß es nicht geschah, ist eineQuelle des Unheils und der Verbitterung der unteren Stände ge-worden, die noch in den Kämpfen von 1848 reichlich floß uud auchin unseren Tagen noch nicht versiegt ist. Ganz abgesehen ferner davon,daß dadurch dem Staate Einnahmen verloren gingen, deren er injenen schweren Jahrzehnten nach dem Pariser Frieden dringend be-dürfte, so wurde der Adel gerade durch diese Ausnahmestellungverführt, seine Kräfte in der Verteidigung überlebter Privilegien zuvcrnutzen.
Darin wurde er aber noch weit mehr bestärkt, weil es ihmgelang, eine durchgreifende Reform der Landgemeindeordnnng zu