Prozeß Schlöffe!. Oberprttsident v. Merckel.
289
dachtsgründen der Teilnahme an einer kommunistischen Verschwörungbeschuldigt und auf direkten Befehl des Ministers Arnim längerals vier Wochen in strengster Haft gehalten, bis eine Verfügung desGerichts seine Freilassung erzwäng. Der Prozeß endete mit voll-ständiger Freisprechung (10. Januar 1846), und in Hirschberg wiein Breslau kam es zu großen Demonstrationen, in denen sich diegerechte Entrüstung der Bürger Luft machte. Wenn Schlöffe! imJahre 1348 ein Führer der Radikalen war, so wird diese Miß-handlung in den Formen des Rechts, wobei der berüchtigte Stieberdas Werkzeug des Ministers von Arnim war, nicht wenig dazubeigetragen haben, ihn dahin zu drängen. Die angesehensten Männertraten damals für ihn ein, die Stadtverordneten von Breslau fandten eine Deputation an den Oberpräsidenten der Provinzvon Merckel, der aber nicht helfen konnte und der in eben diesenTagen durch eine Kabinettsordre des Königs (16. Mai 1845) seinesAmtes euthoben wurde, weil er diesem System der Willkür nichteifrig genug den Arm lieh. Seit 1816 war er Oberpräsident derProvinz, und hatte sich schon 1813 ein unvergeßliches Verdiensterworben, indem er durch die bestimmte Erklärung, sür hinreichendeVerpflegung bürgen zu können, den Rückzug der Russen über dieOder verhindern half. Er war kein Liberaler, aber er hatte dasVertrauen des Volkes, und seine Entlassung nmgab ihn mit demGlorienschein eines Märtyrers für den letzten Rest bürgerlicherFreiheit. Schlöffe! reichte über seine Mißhandlung eine Petitionbei dem schlesischen Provinziallandtage ein und begleitete sie miteiner Denkschrift, die er alsbald in Leipzig 1845 im Druck er-scheinen ließ. Sein Antrag, die Stände möchten den König umeine Reform des Gerichtsverfahrens zum Schutze gegen solche Miß-handlungen ersuchen, hatte keinen Erfolg, aber die Schrift wandtedem Manne die allgemeine Teilnahme zu und weckte Empörungüber den Mißbrauch der Gewalt und die Mängel der Gesetzgebung.
Kaum weniger Aufsehen machte in Schlesien die plötzliche Ent-lassung des Professors David Schulz aus seinem Amt als Kon-sistorialrat (27. Oktober 1845), weil er in dem kirchlichen Kampfeeine Erklärung unterschrieben hatte, die darüber klagte, daß die freieForschung in der heiligen Schrift und die unveräußerliche, durch
Kaufmann, Pollt. Geschichte. 19