Stahl und die Verfassung.
477
hinaus. Es genügt ein Blick in Dahlmanns Politik, die damalsbedeutendste und einflußreichste Darstellung der liberalen Auffassungdes Staates, um sich zu überzeugen, daß Stahl gegen ein selbstgeschaffenes Scheinbild kämpfte. Ebenso steht es mit der Gesamt-auffassung des Königtums. Das Königtum der Liberalen, sagt er,sei ein Rad in der Maschinerie der Verfassung, der Hemm-schuh gegen das Parlament, und fragt dann pathetisch: „Wiewäre Ehrfurcht und Pietät möglich für eine solche Einrichtung?Vor dem Rade, der Pumpe, dem Ventil auch der nützlichsten Wasser-leitung hat niemand Ehrfurcht und Pietät." Das sind doch nurSpäßchen, mit denen der Redner höchstens den Beifall der Hörerentfesseln konnte, die sich nicht rechtzeitig erinnerten, wie tief undgewaltig Dahlmaun (im fünften Kapitel der Politik) von dem König-tum handelte, oder die Thatfache vergaßen, daß die Männer, diedamals in den preußischen Kammern sür die Verfassung kämpften,die Harkort, Vincke, Schwerin , lebendige Vertreter echt monarchischerGesinnung waren.
Auch auf kirchlichem Gebiete war Stahl der Führer, und hierentwickelte sich die einseitige Härte seines Wesens ganz besonders.Er verwarf jede Anerkennung anderer kirchlicher Bildungen. „DieToleranz des Christentums hat zu ihrem Boden die göttliche Wahr-heit. Sie besteht auf ihrer Ausschließlichkeit. Sie gesteht nimmer-mehr der falschen Überzeugung des Nächsten die gleiche Berechtigungiu der sittlichen Welt und damit in den öffentlichen Ordnungenzu, sie gewährt nur ihm selbst die Freiheit des inneren Lebens-gangs". Unter Christentum verstand Stahl das Lutherische Be-kenntnis.
Nicht ohne gewaltsame Dialektik konnte Stahl sich von diesemStandpunkte aus mit den kirchlichen und politischen Einrichtungender Verfassung abfinden, aber er brachte es fertig und trat denFanatikern nicht bei, welche die Beseitigung der Verfassung forderten.
Die Verfassung ist ein Denkmal von dem tiefen Falle Preußens, und sosehr man das Bewußtsein Pflegen muß von ihrem Ansetzn als Gesetz undals beschworenes Gesetz, ebensosehr muß man auch das Bewußtsein Pflegen,daß sie an einem höheren und heiligeren Gesetz gemessen in vieler Hinsichtnicht besteht. .. . Wäre die Verfassung der Art, daß diese nach Majoritätenstimmende Versammlung das Übergewicht über den König Hütte, so würde