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Regentschaft und Anfänge König Wilhelms I.

Leuteil bestanden, zur Kriegsreserve, die vier älteren Jahrgänge,also die der Mehrzahl nach verheirateten Männer von 28 bis 32Jahren, mit der Landwehr zweiten Aufgebots vereinigt und zu-nächst zur Besetzung der Festungen bestimmt werden sollten. DieGründe der Billigkeit waren so einleuchtend, daß man erwartendurfte, das Volk würde deu Vorschlag mit Freuden begrüßen; undmilitärische Erwägungen kamen hinzu, wie namentlich, daß die älterenJahrgänge dem Dienste zu lange entfremdet waren und bei einerEinberufung immer erst wieder einige Zeit der Übung bedurften,um die volle Brauchbarkeit zu gewinnen.

Allein alle diese Gründe traten im Abgeordnetenhause zurück,als hier der Gedanke geltend gemacht wurde, daß damit dieLandwehr, die doch nach der herrschenden Legende 1813 dasBeste gethan hatte, ihre Bedentnng in der Armee und damit dasHeer seinen volkstümlichen Charakter verlieren müsse. Der Über-mut der Junker warf wieder seine breiten Schatten in die Ver-handlungen der Abgeordneten und verdunkelte ihnen die klarenThatsachen. Man vermochte nicht zu vergessen, was man 185158erlebt hatte, man legte die Vorschläge der Minister nach den An-sprüchen und den Handlungen ihrer Standesgenossen in der Reaktions-zeit aus und nach den Vorgängen und Personen des gegenwärtigenRegiments, die eine Erneuerung der Reaktion befürchten ließen.

Zu diesem Gegensatz gesellte sich eine technische Differenz,die zugleich eine finanzielle war. In der Kommission des Ab-geordnetenhauses saß der Generalleutnant a. D. von Stavenhagen,der die Ansicht vertrat, es genüge für die Ausbildung statt derdreijährigen Dienstzeit eine zweijährige. Man könne deshalb einDrittel der Kosten für das aktive Heer sparen oder für dasgleiche Geld eine noch größere Anzahl von Mannschaften aus-bilden und bei der Fahne halten. Der Einwand der Regierung,daß danu immer die Hälfte der Truppen aus ungeübten Rekruteubestehen würde, war nicht wohl abzuweisen, verlor aber jedes Ge-wicht vor dem mißtrauischen Gedanken: das dritte Jahr solledazu dienen, den Soldaten dem bürgerlichen Leben nnd seinerDenkart zu entfremden. Das verband sich mit den Klagen umdie Landwehr und mit der Sorge, die Roons Persou und des