Tie Reorganisation. Grund der Opposition.

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Regenten schwankende Politik einflößten. Bald war es der Kammerund der Masse der Bürger nicht mehr zweifelhaft, daß zwar nichtder ganze Plan, aber doch wesentliche Bestandteile des Plans nurden Zweck hätten, den Junkern zu dienen, ihren Einfluß zu stärkenund die volkstümliche Bedeutung des Heeres zu schwächen.

Finanzielle Erwägungen traten hinzu. Ungern erhöhte mandie Lasten, zumal der Adel sich weigerte, die Grundsteuer zu tragen,wie der Bauer sie trug, und endlich fuhr immer wieder dazwischender störende Gedanke: wozu die Armee stärken, da die Negierung dochnicht den Mut hat, eine deutsche Politik zu ergreifen, oder sich imletzten Augenblick von unklaren Sympathien und Antipathien be-stimmen lassen wird, Preußens Heer Österreich oder Nußlanddienstbar zu machen? Die Herren halten Paraden und machenauch wohl mobil, aber dann gehen sie zuletzt doch nach Olmütz .Der Regent litt hier unter der Schuld seines Vorgängers; denner hatte im Herbste 1850 nicht nach Olmütz gehen, sondern gegenÖsterreich kämpscn wollen und hatte kriegerische Entschlossenheitgezeigt, aber ohne Grund war doch auch ihm gegenüber das Miß-tranen des Volkes uicht. Auch er zeigte sich in seinen politischenErwägungeu noch übermäßig durch die Traditionell und Neigungenbestimmt, die Preußen in das Gefolge Rußlands und Österreichs bannten; es war ihm noch nicht möglich, die neuerstandene MachtNapoleons III. und das aufstrebende Italien unbefangen zu be-trachten uud ihrer Bedeutung nach zu behandeln, wie es dasInteresse Preußens uud Deutschlands erforderte. Der Politik desRegenten fehlte damals durchaus die Klarheit uud die nationale Kraft,die fie später durch Bismarck gewauu, und diese Thatsache, verbundenmit dem Mißtraue», das seine schwankende Haltung in Fragen derVerwaltung uud Gesetzgebung erzeugte, ließ den Gegensatz derMeinungen über die Durchführung der in ihrem Hauptpnnkt vonder Volksvertretung durchaus gebilligten Reorganisation zu einemKouflikt allschwellen, der alles zu verschlingen und zu zerstören drohte.

Da man sich nuu über die Einzelheiten der Reorganisation,wie sie das Gesetz über die Dienstpflicht feststellte, uicht einigenkonnte, anderseits aber das Haus die Reorganisation selbst nichtverzögern wollte, so zog der Regeilt das Gesetz über die Dienstpflicht