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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
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b Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 3.

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Grund und Boden, der in gemeinschaftlicher Arbeit urbar gemacht undbestellt wurde, am spätesten Gegenstand des Individualeigentums ge-worden ist, während sich das Eigentum zuerst ausbildete an Dingen,wie Kleidung, Schmuck, Waffen, Werkzeugen, an Kriegsbeute, an Sklavenuud Sklavinnen und schließlich am Vieh; soweit unsere Forschungenreichen, war bei Nomaden- und Hirtenvölkern stets das Vieh, das einemHerrn folgen kann, Gegenstand des Sondereigentums, im Gegensatz zumunbeweglichen Boden, der Gemeinbesitz war in einer kaum wenigerallgemeinen Bedeutung als die Luft. Bei einzelnen Kategorien der ge-nannten Güter ist die Ausbildung des Eigentumsbegriffs, die absoluteVerknüpfung der Sache mit der Person, eine ganz besonders starkegeworden, wie das der bei vielen Naturvölkern nachgewiesene Brauchbeweist, daß dem Toten der individuellste Teil seiner Habe, seineFrauen vielfach mit inbegriffen, ins Grab mitgegeben wird, oft freilichauf Grund abergläubischer Vorstellungen, die mit diesen Dingen des per-sönlichsten Gebrauchs die Seele des Verstorbenen verknüpfen; aber ge-rade diese abergläubische Verknüpfung von Person und Sache ist ebenin sich selbst die stärkste Zuspitzung des Eigentumsbegriffs.

An die Entstehung des Eigentums schließen sich bestimmte Formendes Eigentumswechsels an,-vor allem die Form, an die man bei einerBetrachtung des Geldes zunächst zu denken pflegt, nämlich der Tausch;freilich ist der Tausch schon eine komplizierte Form des Eigentums-wechsels, weil er eine zweiseitige Aktion ist, die eine Willensüberein-stimmung zweier Individuen voraussetzt. Die primitivsten Formen desBesitzwechsels waren jedenfalls der Raub und das Geschenk, die heutenoch bei manchen Stämmen Polynesiens die einzige Form des Besitz-wechsels sind. Raub und Geschenk sind einseitige Aktionen, hervor-gehend aus dem Wollen nur eines Individuums. Der Raub ist die ge-waltsame Aneignung auf Kosten eines anderen ohne die Gewährungeiner Gegenleistung, das Geschenk die freiwillige Enteignung zugunsteneines anderen ohne die Bedingung einer Gegenleistung. Vorteil undNachteil liegen hier in vollem Umfang und ohne Ausgleichung auf nureiner Seite.

Aus diesen Formen heraus mag der Tausch in folgender Weiseeutstanden sein:

Das Geschenk unter Gleichstehenden, z. B. unter Gastfreunden,fand seine Ergänzung am Gegengeschenk; und dieselbe Sitte, diedas Gegengeschenk verlangte, bildete sich dahin aus, auch das Vor-handensein einer gewissen Relation von Geschenk und Gegengeschenkzu fordern. Damit haben wir eine Brücke, die zum eigentlichen Aus-tausch führt. In der Tat kommt es heute noch bei unzivilisiertenVölkerschaften vor, daß der Tauschhandel sich in der Form des gegen-seitigen Beschenkens vollzieht. Sobald man schenkt um eines ganz