kommt, wäre dagegen nichts einzuwenden. DieGrenzen des Erlaubten werden jedoch überschritten,wenn die neue Arbeit lediglich ein stilisierter Ab-klatsch der Vorlage ist. Hier liegt echtes Plagiatvor. In seiner instruktiven Schrift „Die schwarzeListe" 47 klopft Hans Reimann einigen bekann-teren Plagiatoren recht empfindlich auf die langenFinger. Die Zeitschrift „Das Plakat" führte jahre-lang einen erbitterten Kampf gegen die Freibeuterauf dem Gebiete der Graphik. 48 )
Im allgemeinen aber wird man sich hütenmüssen, mit dem vernichtenden Urteil „Plagiat" all-zuschnell bei der Hand zu sein, denn das verständ-nisvolle Urteil von Kurt Martens (in „Die Lite-ratur" ), das er über die Belletristik fällt, gilt natür-lich mutatis mutandis auch für die anderen Kunst-zweige: „Wirklich schöpferische Begabungen sindheutzutage so selten, die Fülle der Assoziationen inunserer mit Wissenschaft und einem Wirrwarr sichdurchkreuzender Anschauungen und Velleitätenvollgepropften europäischen Zivilisation so er-drückend, daß die Belletristik jedes Motiv, jedenEinfall, jede Führung und Verknotung der Hand-lung mit verschwindenden Ausnahmen schon irgend-wo und irgendwann einmal erlebt hat und in ihremArchiv verwahrt. Welcher Autor und sei es einerder originellsten, dürfte sich da vermessen, auf seinausschließliches geistiges Eigentum zu pochen!"
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