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Karl Helfferich als Währungspolitiker und Gelehrter : Erinnerungen / von Karl von Lumm
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führten. So find in der Zeit bis zur Wende des Jahrhundertseine ganze Reihe von kleineren und größeren Auffätjenhiftorifdien, juriftifchen und volkswirtfchafllichen Inhaltsentftanden, die den einheitlichen Stoff von den ver=fchiedenflen Seiten beleuchten und vertiefen und vonbleibendem Werte find.

Hierzu find zu zählen eine 1895 veröffentlichte Unter=fuchung überDie g e f ch i ch t Ii ch e Entwicklung derMünzfyfteme" (Jahrbücher für Nationalökonomie undStatiftik, dritte Folge, Band IX) fowie zwei in derNation"erfchienene Äuffätje überDie Einführung der Gold =Währung in England " (vom 7. März 1896) undZurEntwicklungsgefchichte des Geldes" (Jahrg. 1899,1900S. 315). Zwei weitere Abhandlungen riefen Intereffcnamentlich auch in juriftifchen Kreifen hervor, und zwarDie juriftifche Seite der Währungsfrage" (1896Deutfche Juriftenzeifung I, 9) undÜber die reditlicheNatur eines mehreren Staaten gemeinfamenGeldes" (1896 - Archiv für öffentliches Recht XI, 3).Diefe letztere Arbeit behandelt die intereffante Frage, welcherder beteiligten Staaten zur Einlöfung des gemeinfamenGeldes verpflichtet iffc und die daraus entflehenden Koflenzu tragen hat. Die fcharffinnige von wiffenfchaftlicher Krafrzeugende Unterfuchung bildet eine wertvolle Ergänzung derfrüheren Schrift Helfferichs überDie Folgen des deutfch=öfterreichifchen Münzvereins von 1857" und geht von reinjuriftifchen Gefichtspunkten aus. Darin daß Helfferich, derfich nie einer juriftifchen Prüfung unterzogen hatte undwährend feiner Studienzeit nur eine Anzahl juriftifche:"Vorlefungen gehört hatte, dennoch die von ihm beherrfchteWährungsfrage in ihren rechtlichen Zufammenhängen undAuswirkungen wiffenfchafllich darzuffcellen und zu beleuchtenvermochte, zeigte fich fein durch logifches Denken gefchärfterVerftand und die Vielfeitigkeit feiner überragenden Fähig=keiten. In einer längeren Unterfuchung überDas deutfcheSyftem der Kontingentierung des Notenumlaufs"(Schanzfehes Finanzarchiv 1896, Band XIII) befchäfligte er

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