führten. So find in der Zeit bis zur Wende des Jahrhundertseine ganze Reihe von kleineren und größeren Auffätjenhiftorifdien, juriftifchen und volkswirtfchafllichen Inhaltsentftanden, die den einheitlichen Stoff von den ver=fchiedenflen Seiten beleuchten und vertiefen und vonbleibendem Werte find.
Hierzu find zu zählen eine 1895 veröffentlichte Unter=fuchung über „Die g e f ch i ch t Ii ch e Entwicklung derMünzfyfteme" (Jahrbücher für Nationalökonomie undStatiftik, dritte Folge, Band IX) fowie zwei in der „Nation"erfchienene Äuffätje über „Die Einführung der Gold =Währung in England " (vom 7. März 1896) und „ZurEntwicklungsgefchichte des Geldes" (Jahrg. 1899,1900S. 315). Zwei weitere Abhandlungen riefen Intereffcnamentlich auch in juriftifchen Kreifen hervor, und zwar„Die juriftifche Seite der Währungsfrage" (1896 —Deutfche Juriftenzeifung I, 9) und „Über die reditlicheNatur eines mehreren Staaten gemeinfamenGeldes" (1896 - Archiv für öffentliches Recht XI, 3).Diefe letztere Arbeit behandelt die intereffante Frage, welcherder beteiligten Staaten zur Einlöfung des gemeinfamenGeldes verpflichtet iffc und die daraus entflehenden Koflenzu tragen hat. Die fcharffinnige von wiffenfchaftlicher Krafrzeugende Unterfuchung bildet eine wertvolle Ergänzung derfrüheren Schrift Helfferichs über „Die Folgen des deutfch=öfterreichifchen Münzvereins von 1857" und geht von reinjuriftifchen Gefichtspunkten aus. Darin daß Helfferich, derfich nie einer juriftifchen Prüfung unterzogen hatte undwährend feiner Studienzeit nur eine Anzahl juriftifche:"Vorlefungen gehört hatte, dennoch die von ihm beherrfchteWährungsfrage in ihren rechtlichen Zufammenhängen undAuswirkungen wiffenfchafllich darzuffcellen und zu beleuchtenvermochte, zeigte fich fein durch logifches Denken gefchärfterVerftand und die Vielfeitigkeit feiner überragenden Fähig=keiten. In einer längeren Unterfuchung über „Das deutfcheSyftem der Kontingentierung des Notenumlaufs"(Schanzfehes Finanzarchiv 1896, Band XIII) befchäfligte er
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