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Die Stichworte der Silberleute / Ludwig Bamberger
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zu erkennen, daß sie zur Verleugnung aller Grundbegriffeeines richtigen Geld- oder Zahlungsmittels führen.Wer überhaupt Schwindel und Unsicherheit aus dem Geld-wesen eines Landes ausschließen will, muß immer daranfesthalten, daß Papierzeichen nur unter der Bedingung alsGeld zugelassen werden dürfen, daß sie jeden Augen-blick gegen bares Metall eingewechselt werden können. Daswird auch von den Anhängern der Doppelwährung nichtbestritten, die sehr oft behaupten, daß grade sie die Soliditätdes Münzwesens verträten. Im deutschen Reich ist mauiu dieser gewissenhaften Durchführung des Prinzips derunbedingten Einlösungspslicht so weit gegangen, daß manbeispielsweise auch den verhältnismäßig geringen Betragvon 120 Mill. Mark, der in Reichskassenscheinen in kleinenAbschnitten von 5 bis 50 M. unter Bürgschaft des Reichsausgegeben worden ist, nicht mit dem Zwangskurs zu ver-sehen wagte, sondern dem Publikum das Recht gab, dieseScheine auf Verlangen an bestimmten öffentlichen Kassenzur Einwechslung gegen Gold einzureichen, obgleich man dochdarauf hätte hinweisen können, daß ein Barschatz von ebenso-viel Millionen in Gold inFriedenszeiten in einem festen Verließin Spandau aufgespeichert sei. Ferner hat man auch dieScheidemünze, nämlich die Silberstücke von ^2, 1, 2 und5 Mark, mit dem Recht verseheu, an öffentlichen Kassengegen Gold umgewechselt zu werden; und endlich hat mannoch nicht so weit gehen wollen, wie in England , wo seit1833 im Verkehr der Privaten uutereinander die Noten derBank von England Zwangskurs habeu, d. h. so gut wieGold an Zahlung angenommen werden müssen, mährendnur die Bank von England selbst nicht das Recht hat,gegen deu Willen des Empfängers mit ihren Noten stattmit Gold zu zahlen. In Deutschland kann nieniand ge-zmungen werden, von seinem Schuldner eine Zahlung in