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132 Von der Abschaffung des Königtums bis 91 v. Chr.
Die Volkstribunen drängten den Senat zur Ausführung. Erst alseine Dreimänner-Kommission, welche die Gesetze der griechischenStaaten, insbesondere die solonischen an Ort und Stelle kennenlernen sollte, im Jahr 452 nach Rom zurückgekehrt war, schrittder Senat zur Ausführung der Werke. *) Zunächst erfolgte dieBestimmung der Zahl der Persönlichkeiten der Gesetzgebungs-kommission, sowie der Art und Dauer ihres Amtes. Es wurden 10Männer auf ein Jahr mit diktatorischer Gewalt derart gewählt,daß innerhalb des Kollegiums die Amtführung wechselnd jeweilseinem einzigen Mitglied für einen Tag zustand. Dieses Mitgliedallein übte die diktatorische Gewalt aus, mit 12 Liktoren und denfasces ausgestattet. Dieses Mitglied allein hatte auch die Recht-sprechung.
Die Namen der Mitglieder, welche sämtlich Patrizier waren,sind überliefert. Die erste Stelle unter ihnen nahmen die beidenKonsuln des Jahres ein, die vor Ablauf ihrer Amtszeit hatten ab-danken müssen, und für diesen Verzicht durch die neue Würdeentschädigt worden waren —Appius Claudius und T. Genucius; andiese reihten sich die drei Abgeordneten, die nach Griechenland gesandt worden waren, und deren Bekanntschaft mit den Ein-richtungen der griechischen Staaten dem neuen Gesetzgebungs-werk förderlich schien — Sp. Postumius Albus, Servius SulpiciusCamerinus, A. Manlius; die übrigen fünf waren ältere Senatoren,größtenteils Konsulare: P. Sestius , Sp. Veturius. C. Julius, P. Cu-riatius, T. Romilius.
Die Aufgabe der Gesetzgebungsarbeit sollte in der schriftli-chen Aufzeichnung des durch Herkommen geheiligten Rechts be-stehen.
Im ersten Amtsjahr konnte die Arbeit nicht zu Ende geführtwerden. Es wurden 10 Gesetzestafeln (in Erz) der Volksver-sammlung (Centuriatcomitien) vorgelegt und von dieser geneh-migt. Zugleich wurde für ein zweites Jahr wieder ein Kollegiummit gleichen Befugnissen gewählt, darunter drei Plebejer. Dieneuen Dezemvirn fügten noch zwei Gesetzestafeln hinzu, die den
*) So berichten die Annalisten. Von den dem Bericht entgegenstehen-den Bedenken sei hier abgesehen.