Teil eines Werkes 
1 (1931) Von der ältesten Zeit bis auf Kaiser Konstantin
Entstehung
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154 Von der Abschaffung des Königtums bis 91v. Chr.

litisch die Zeit der größten Kraftproben, welche Rom zu bestehenhatte, innerpolitisch eine Zeit des Gleichgewichts und der Ruhe.

C. Peter (Geschichte Roms 3. Aufl. 1870, S. 27980) kenn-zeichnet diese I.age in klassischer Sprache wie folgt:Der Gegen-satz zwischen den Patriziern und Plebejern der bis dahin zu fort-währenden Kämpfen Anlaß gegeben hatte, war ausgeglichen, dasZiel der letzteren war vollkommen erreicht, und wenn die Patri-zier noch hier und da einen Vorzug geltend machten, so wurdeuauch diese Nachwirkungen der früheren Verhältnisse in nicht all-zu ferner Frist so gut wie ganz beseitigt. Und so haben wir etwa100 Jahre lang das wohltuende und erfreuliche Schauspiel einerVerfassung, welche allen Kräften des Staates den freiesten Spiel-raum und die stärkste Anregung zu ihrer Betätigung gewährt,und auch nach diesem Zeiträume dauert es noch mehrere Jahr-zehnte, ehe der drohende Zwiespalt zum offenen Ausbruchekommt.

XI.

Die Bedeutung des Senates und die Entwicklung seines Regi-mentes bis zur Ausgleichung der Stände ist bereits geschildertworden. Das Ergebnis der ferneren Entwicklung (287133) faßtTh. Mommsen (röm. Gesch. Bd. I, S. 313) dahin zusammen:Inder Tat war es der Senat, der die Gemeinde regierte, und fast ohneWiderstand seit der Ausgleichung dei Stände.

Der Ausgleich hat als stärkste Folge in der Richtung desSenatsregimentes die tatsächliche Ausschaltung des Volkstribuna-tes gebracht. Die Volkstribunen konnten, da es keine Plebs mehrgab, nicht mehr das sein, wozu sie ursprünglich da waren: anstattBeamte der Plebs wurden sie nunmehr Beamte des Senates, unddietribunicische Interzession wurde ein dem Senat dienstbaresMittel, womit er jeder Exekution eines Magistrates entgegen tre-ten konnte. Dem entspricht es, daß der Senat den Volkstribunennunmehr, gleich den Konsuln und Praetoren, das Recht einräumte,den Senat zu versammeln, zu befragen und einen Beschluß dessel-ben zu bewirken. Das war die Form für die senatorische Indienst-stellung der Volkstribunen.