Krönungen 1027 bis 1220
827
Nach dem Tode Heinrichs VI. wurde dessen zweijährigerSohn Friedrich, welcher schon vor seiner Taufe, 1196, von dendeutschen Fürsten eidlich als Nachfolger seines Vaters eingesetztwar, übergangen. Die Königswahl ergab anstatt dessen dieDoppelwahl Philipps von Schwaben (jüngster Sohn FriedrichBarbarossas) und des Welfen Otto IV. von Braunschweig (SohnHeinrichs des Löwen).
König Philipp fiel am 21. Juni 1208 durch die MörderhandOttos von Wittelsbach als Opfer einer Privatrache.
Am 11. November 1208 wurde darauf zu Frankfurt Otto IV. (1198—1216) von allen Reichsständen zum Könige ausgerufen.Papst Innocenz III. hatte sich schon am 1. März 1201 für ihnentschieden, unter der von Otto in der sogenannten Kapitula-tion von Neuß (8. Juni 1201) feierlich angenommenen Bedin-gung vorbehaltloser Anerkennung des Kirchenstaates. DieseAnerkennung mußte Otto am 22. März 1209 zu Speyer aufsneue feierlich aussprechen und beschwören.
Die Erklärung von Neuß lautete:
„Ich, durch Gottes Gnade König der Römer, versprechedir, meinem Herrn Papst Innocenz, deinen Nachfolgern undder römischen Kirche, mit meiner ganzen Macht den apostoli-schen Stuhl zu schützen, seine Besitzungen und Rechte zu ver-teidigen. Nicht nur werde ich die Kirche im Besitz der Güter,die sie besitzt, nicht stören, sondern ihr behilflich sein, die-jenigen wieder zu erlangen, deren sie noch nicht genießt, undihr alsbald wiedergeben, was von solchen Gütern etwa in meineHand fallen könnte. Solches bezieht sich auf alle Länderstrichevon Radicofani bis Ceprano, auf das Exarchat von Ravenna,die Pentapolis, die Marken, das Herzogtum Spoleto , die Graf-schaft Bertinoro , das Erbe der Gräfin Mathilde und andereHerrschaften, welche in den von verschiedenen Kaisern seitKaiser Ludwig gemachten Schenkungen verzeichnet sind. Ichverzichte auf diese Territorien sowie auf die mit denselben ver-bundenen Ehren und Gerichtsbarkeit, mit der einzigen Aus-nahme, daß, wenn ich nach Rom berufen werde, sei es um dieKaiserkrone zu empfangen, sei es zum besten der Kirche, du
53 *